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Re: Resiekosten und Abwesenheitsgelder

Verfasst: 22.04.2013, 12:48
von Mauzi85
Eine Ausnahme gibt es: wenn man begründen kann weshalb kein ortsansässiger Rechtsanwalt genommen wurde. z.B. nachweislich langjährige Geschäftsbeziehung etc...

Re: Resiekosten und Abwesenheitsgelder

Verfasst: 22.04.2013, 12:54
von Anahid
Soweit ich weiß, kommst Du auch damit nicht durch. Das einzige, was ggf. noch greift, ist die Spezialisierung eines Anwalts (z.B. Patentrecht), wenn es da keinen am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalt gibt.

Re: Resiekosten und Abwesenheitsgelder

Verfasst: 23.04.2013, 07:08
von Tanja
Ich bin der gleichen Meinung wie Liesel.

Re: Resiekosten und Abwesenheitsgelder

Verfasst: 23.04.2013, 09:40
von 13
OT:
Laut Überschrift geht es hier um Resiekosten. Ist ja nicht weiter schlimm, aber da fällt mir eine neuer Berechnungspunkt für die Kosten ein:

Resi, I hol di mit´m Traktor ab... auf die km-Pauschale bin ich gespannt. :lolaway :huch

Re: Resiekosten und Abwesenheitsgelder

Verfasst: 23.04.2013, 10:47
von Anahid
102

Re: Resiekosten und Abwesenheitsgelder

Verfasst: 23.04.2013, 11:25
von Rumpelstilzchen
:oops: :lol: :lol: :lol:

Re: Resiekosten und Abwesenheitsgelder

Verfasst: 29.05.2022, 10:29
von Chiacchierata
Wie ist die Sache denn nun ausgegangen?
Wurden denn die Fahrtkosten inkl. Abwesenheitsgeld beantragt/fetsgesetzt?

Dass nach ständiger Rechtsprechung des BGH eine vor einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei sich von einem an ihrem Wohn- oder Geschäftssitz ansässigen Rechtsanwalt vertreten lassen kann, ohne dass ihr im Hinblick auf die anfallenden Reisekosten Nachteile entstehen, ist hinreichend bekannt: Diese sind in voller Höhe erstattungsfähig.


Dementsprechend sind (natürlich) auch die Kosten eines Anwaltes innerhalb des entsprechenden Gerichtsbezirks – aber an einem dritten Ort, also abweichend von Wohn-/Geschäftssitz und Gerichtsort – voll erstattungsfähig, und zwar ohne Notwendigkeitsprüfung.

Re: Resiekosten und Abwesenheitsgelder

Verfasst: 30.05.2022, 13:26
von Anahid
Chiacchierata hat geschrieben:
29.05.2022, 10:29
Wie ist die Sache denn nun ausgegangen?
Wurden denn die Fahrtkosten inkl. Abwesenheitsgeld beantragt/fetsgesetzt?
Das willst Du jetzt nicht wirklich nach 9 Jahren (!) wissen, oder? :lolaway

Nur mal zur Info.....die Themenstarterin war zuletzt 2016 da. Von ihr wirst Du also keine Antwort erhalten. ;)

Re: Resiekosten und Abwesenheitsgelder

Verfasst: 03.08.2023, 19:40
von Chiacchierata
Man kann ja mal nachfragen…..🥹

Re: Resiekosten und Abwesenheitsgelder

Verfasst: 07.08.2023, 09:50
von Anahid
Nein, kann man nicht. Da - wenn es da eine Entscheidung gab - durch die Änderungen des Kostenrechts diese mittlerweile überholt wäre. ;-)