Resiekosten und Abwesenheitsgelder

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Rumpelstilzchen
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#1

17.04.2013, 16:14

Hallo,

hier mal eine grundsätzliche Frage:

unsere Mandantin wohnt in X, das Verfahren läuft vor dem Amtsgericht X. Entfernung der Mandantin zum Gericht 12 km.

Wir haben den Kanzleisitz in Y, 18 km vom Gericht entfernt, im selben Gerichtsbezirk.

Ich habe nun die Reisekosten zwar nur für 12 km geltend gemacht, zusätzlich aber auch die Abwesenheitsgelder?

Die Gegenseite moniert unseren KFA hinsichtlich der Abwesenheitskosten mit der Begründung, die Mandantschaft hätte sich einen Rechtsanwalt in ihrer Nähe suchen können. Ich weiß echt nicht, ob auch Abwesenheitsgelder anfallen, wenn sowohl das Gericht als auch der RA in X ansässig ist.

Da es bei uns am Kanzleisitz kein Gericht gibt, stellt sich diese Frage für uns eigentlich nie.


Danke schon mal.
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Liesel
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#2

17.04.2013, 16:18

Wenn Wohnort, Kanzleisitz und Gerichtsort gleich sind, gibt es keine Reisekosten für den Anwalt.
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#3

17.04.2013, 16:41

Dem widerspreche ich. Sobald der Rechtsanwalt die Ortsgrenze seines Kanzleisitzes verlässt, kann er Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder abrechnen. Dabei ist es absolut nicht von Interesse, ob der Ort in dem er seinen Kanzleisitz hat, zum Gerichtsbezirk gehört, in dem das Verfahren durchgeführt wurde.

Nachzulesen in <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, Kommentar zum RVG, 19. Auflage, VV 7003, 7004 Rn. 10.

Zur Klarstellung:

Entsprechend würde ich versuchen, die Fahrtkosten zu erhalten. Schließlich hat sie nicht einen Rechtsanwalt genommen, der an einem anderen Gerichtsort seinen Kanzleisitz hat, sondern einen ortsansässigen Rechtsanwalt. Dass dieser Rechtsanwalt quasi im Nachbarort wohnt, dürfte nicht ausschlaggebend sein.

Nachtrag:

Ich mache übrigens grundsätzlich Fahrtkosten zu dem für unseren Kanzleisitz anhängigen Landgericht geltend und bekomme die auch immer festgesetzt.
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#4

17.04.2013, 16:48

Sie schreibt, Mandantin wohnt in X, das Verfahren läuft vor dem Amtsgericht X - demnach sind Reisekosten eines auswärtigen Anwaltes nicht erstattungsfähig. Oder verstehe ich hier was falsch?
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#5

17.04.2013, 16:50

Rumpelstilzchen hat geschrieben: Ich weiß echt nicht, ob auch Abwesenheitsgelder anfallen, wenn sowohl das Gericht als auch der RA in X ansässig ist.
Nein, Voraussetzung für den Anfall von Reisekosten ist, daß der Anwalt die Gemeindegrenze überschreitet.
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#6

17.04.2013, 16:51

Es ist halt die Frage Liesel, ob ein Rechtsanwalt, der seinen Kanzleisitz am Gerichtsort hat (denn in seinem Ort gibt es ja kein anderes Gericht) als "auswärtiger Rechtsanwalt" anzusehen ist. Ich würde das verneinen. Er sitzt ja nicht in einem anderen Gerichtsbezirk.

Früher gab es Rechtsprechung, dass, sobald ein Anwalt in einem Landgerichtsbezirk kanzleiansässig ist, er Fahrtkosten innerhalb dieses Landgerichtsbezirks nicht geltend machen durfte. Aber das ist entsprechend Gerold jetzt überholt.
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#7

17.04.2013, 16:55

Anahid, aber vorliegend ist doch Wohnort Mandant und Gerichtsort identisch. Ich gehe mal davon aus, daß es in diesem Ort auch Anwälte gibt. Daher hätte der Mandant einen Anwalt in diesem Ort beauftragen müssen. Tut er dies nicht, sondern nimmt sich einen Anwalt aus dem "Nachbarort" sind die hierdurch entstandenen Reisekosten nicht erstattungsfähig.

Daß vorliegend Reisekosten entstanden sind, ist klar, aber hier geht es um die Erstattungsfähigkeit.

Wenn ich hier irgendwie auf der Leitung stehe, schubs mich bitte runter.
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#8

17.04.2013, 17:08

Bei wörtlicher Auslegung des §91 müssen Fahrtkosten für den im Gerichtsbezirk ansässigen RA immer erstattungsfähig sein. Tatsächlich sind die Gerichte da sehr unterschiedlicher Ansicht, ich verweise mal auf diese Umfrage bei den Rpfl - allerdings mit Vorsicht zu genießen. :cowboy
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#9

17.04.2013, 17:28

Ich verstehe es nicht. :oops:

Was ist denn hier der Unterschied zu den zig Beiträgen im Forum, in denen immer klargestellt wurde, daß max. (fiktive) Reisekosten vom Wohnort des Mandanten bis zum Gerichtsort erstattungsfähig sind und demzufolge keine Reisekosten erstattet werden, wenn Wohnort Mandant und Gerichtsort identisch sind?

Hab wohl doch einen Knoten im Hirn.
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#10

17.04.2013, 17:37

Genau das ist das, was ich versuchte zu erklären. Danke AB.

Kommt also auch darauf an, wie die Rechtspfleger bei Euch regelmäßig entscheiden. Meine hier lassen die in der Diskussion genannte Variante 1 durchgehen. Bevorzugt wird wohl von vielen die Variante 2 und damit würde unsere Themenstarterin also zumindest die 12 km von Mandantin zum Gerichtsort erstattet erhalten.

Hier grundsätzlich nein zu sagen, wäre mir zu gefährlich. Kommt wirklich auf den Gerichtsbezirk an. Die Diskussionen bislang gingen eigentlich immer darum, dass sich jemand einen auswärtigen Rechtsanwalt nimmt, worunter ich verstanden habe, dass ein Rechtsanwalt gemeint ist, der eben nicht im Gerichtsbezirk ansässig ist.
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