Abrechnung Pflichtverteidiger bei Verwerfung der Berufung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Tommy
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#1

16.04.2013, 10:07

Guten Morgen, :wink2

ich habe mal eine kurze Frage an Euch, wir wurden als Pflichtverteidiger in einer Strafsache beigeordnet.
I. Inst. ist abgeschlossen:
Es wurde ordnungsgemäß Berufung eingelegt und auch Termin bestimmt, in diesem Termin war mein Chef anwesend, aber der Mdt. ist nicht erschienen.
Daher hat das Berufungsgericht die Berufung verworfen. Mdt. ist verschwunden, kein Kontakt mehr.
Meine Frage kann ich trotzdem eine Terminsgebühr abrechnen? :?:
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Adora Belle
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#2

16.04.2013, 10:10

Natürlich, der Chef war doch da. Und der Termin hat sogar stattgefunden (was nicht mal nötig gewesen wär für die Entstehung der Gebühr).
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Liesel
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#3

16.04.2013, 10:10

Na klar. Dein Chef hat doch den Termin wahrgenommen.
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Tommy
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#4

16.04.2013, 10:32

:thx

habe ich mir schon gedacht, wollte nur noch mal sichergehen.
Da er ja nicht verhandelt hat etc.
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