Gegenstandwert Überprüfung Gewerberaummietvertrag
Verfasst: 12.04.2013, 10:49
Hallo Ihr Lieben,
wir haben einen Gewerberaummietvertrag geprüft und mit einem geschlossenen Gesellschaftervertrag abgeglichen und der Mandantschaft ausführlich die einzelnen Positionen erläutert und einen schriftlichen Rat erteilt.
Jetzt geht es um die Abrechnung.
Wie hoch ist hier der Gegenstandswert? Nehme ich die Jahresgewerberaummiete mit MwSt (so wie bei einer Räumungsklage)? Oder geht das nicht, weil ja auch ein Gesellschaftsvertrag zu prüfen war und für die Prüfung der Verträge gar keine Jahresmiete zugrunde gelegt werden darf? Wie ist der Gegenstandswert bei Prüfung eines Gesellschaftsvertrages? Kann ich beides kombinieren?
Hat jemand Erfahrung, wie man das nach RVG abrechnet?
Nimju
wir haben einen Gewerberaummietvertrag geprüft und mit einem geschlossenen Gesellschaftervertrag abgeglichen und der Mandantschaft ausführlich die einzelnen Positionen erläutert und einen schriftlichen Rat erteilt.
Jetzt geht es um die Abrechnung.
Wie hoch ist hier der Gegenstandswert? Nehme ich die Jahresgewerberaummiete mit MwSt (so wie bei einer Räumungsklage)? Oder geht das nicht, weil ja auch ein Gesellschaftsvertrag zu prüfen war und für die Prüfung der Verträge gar keine Jahresmiete zugrunde gelegt werden darf? Wie ist der Gegenstandswert bei Prüfung eines Gesellschaftsvertrages? Kann ich beides kombinieren?
Hat jemand Erfahrung, wie man das nach RVG abrechnet?
Nimju