Habe mal eine nunja "blöde Frage".
Gegen unseren Mdt. wurde das Klageverfahren eingeleitet, dieser beauftragte uns, die Klage abzuweisen.
Jetzt hat der Gegner die Klage zurückgenommen und der Termin, der eig. noch stattfinden sollte fällt ja somit weg.
Ich soll einen KFA machen, habe jedoch noch kein Urteil. Nehme ich dann nur die 3100 VV RVG oder auch die 3104 VV RVG (Entscheidung im schriftlichen Verfahren o.Ä.?)
Vielen Dank für Eure Hilfe.
KFA bei Klagerücknahme ohne Termin
- niva
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Gab es denn eine schriftliches Verfahren?
Deinem Sachverhalt nach habt ihr ja nur Klageabweisung beantragt.
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Wenn die Klage zurückgenommen wurde, gibt es weder ein Urteil noch eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren. Wenn also zuvor nicht noch ein anderer Termin stattgefunden hat, gibt es nur die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr müsste an den Mandanten erstattet werden.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
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Wartet mal die KGE ab. Dabei sollte es sich um einen Beschluss nach § 269 III, IV ZPO handeln. Danach kannst Du die VG + Nebenkosten geltend machen. Für eine TG sehe ich keine Anhaltspunkte.
Edith:
Zu lahm - Frau Cindy war schneller...
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Es gab nur die Klageabweisung und die entsprechende Begründung dazu. Sonst nichts.
Die KGE kann nicht abgewartet werden, da Chef jetzt den KFA machen will =/
Gut dann belasse ich es bei der 3100, vielen Dank an Euch alle.
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Über den Antrag wird ohne KGE eh nicht entschieden.
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Und was verspricht er sich davon?lisa1902 hat geschrieben: Die KGE kann nicht abgewartet werden, da Chef jetzt den KFA machen will =/
Die KGE ist Grundlage eines jeden KFB!
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