wann Erstberatungsgeb., wann Beratungsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Pepples
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#11

09.04.2013, 15:37

Was haltet Ihr eigentlich von Gebührenvereinbarungen mit Rechtsschutzversicherern?
Grundsätzlich gar nix, deswegen haben wir auch keine. :mrgreen: :pfeif
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
sansibar
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#12

09.04.2013, 15:48

Ich glaube, da kann sich wirklich nur ein Massengeschäft mit entsprechend "kurzer" Handhabung rechnen, sonst zahlt man am Ende noch drauf.... :motz
Grüße - sansibar
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Tölpel
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#13

11.04.2013, 12:43

Danke für Eure Meinungen. Man hat mir einen gangzen Stapel von Akten, die ein vor einem Jahr ausgeschiedenen bearbeitet hat, zur Abrechnung. In 90% der Fälle liegt eine Gebührenvereinbarung vor. Allesamt Ministreitwerte. Entweder kriegen wir von den RS-Versicheren nur den Müll, oder der Anwalt hat die fetten Sachen noch selbst abgerechnet. Um das zu beruteilen, habe ich aber zuwenig Einblick. Gerade habe ich eine AKte vor mir, in der für eine telefonische Erstberatung 40,00 € netto gem. Vereinbarung gezahlt werden. Der Anwalt hat den Mandanten auch noch vom Festnetz aus auf seinem Handy angerufen und ausführlich beraten! Da kommen einem doch die Tränen.
sansibar
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#14

11.04.2013, 14:52

:knutsch
Grüße - sansibar
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Kirschekath

#15

11.04.2013, 14:58

Hallo Tölpel,

seid ihr ne APRAXA-Kanzlei?
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#16

11.04.2013, 15:05

Ja, aber die 40,00 € - Vereinbarung haben wir mit einer Versicherung, die nicht zu APRAXA gehört.
Kirschekath

#17

11.04.2013, 15:15

Also bei der APRAXA-Vereinbarung ist es so, dass du für die erste Beratung, aber wirklich nur für die erste Beratung, die 80,00 € + Auslagen + MWST bekommst. Sobald eine zweite Beratung stattfindet, bekommst du die 120,00 € + Auslagen + Mehrwertsteuer. Auch wenn die Rechtsschutzversicherung die Deckung nicht übernimmt, sind dem Mandanten die gleichen Gebühren in Rechnung zu stellen, auch wenn eigentlich viel höhere angefallen wären... Traurig aber wahr!
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Tölpel
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#18

11.04.2013, 15:21

Auch wenn der Mandant nicht auf Empfehlung der RS-Versicherung kommt, wir auf unsere Kostenschutzanfrage aber mitgeteilt bekommen, dass das betreffende Risiko nicht versichert ist?

Gruß vom Tölpel
Kirschekath

#19

11.04.2013, 15:24

Meines Wissens auch dann, ja. Die Mandanten sollen ja durch diese APRAXA-Vereinbarungen einen besonderen "Stand" bekommen. Mandant kann das von vornherein natürlich nicht unterscheiden, ob er Deckungsschutz hat oder nicht. Ich denke aber mal, dass die meisten eh über die Rechtsschutzversicherung direkt kommen. Bei uns war's zumindest immer so.

Ich find diese Vereinbarungen total bescheuert, weil das sowas von ausgenutzt wird und der Anwalt ja quasi gar nix verdient damit!
Tinu
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#20

24.02.2017, 11:15

Der Post liegt ja nun schon zurück, aber ich habe da auch eine Frage:

Die Gebühren haben sich ja geändert. Bei der LVM steht jetzt dass eine Erstberatung mit 100,00 € und eine Beratung unter Anrechnung der Erstberatung 150,00 € ist.
Ich würde die Rechnung jetzt so machen (Mandant wurde mehrfach beraten):

Beratunsgebühr lt. Vereinbarung 150,00 €
PuT 20,00 €
19 % UST

Korrekt?

Liebe Grüße
Stefanie
"Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren." - Berthold Brecht
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