Hallo,
heute habe ich bestimmt eine Anfängerfrage, habe aber leider nicht viel mit RVG zu tun und außerdem haben wir in den meisten Fällen besch...eidene Gebührenvereinbarungen mit den RS-Versicheren, so dass man eh nicht mehr viel denken muss.
Wann gibt es die Erstberatungsgebühr, wann die Beratungsgebühr?
Grüße vom Tölpel
wann Erstberatungsgeb., wann Beratungsgebühr
- niva
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2537
- Registriert: 27.02.2009, 19:57
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: Andere
- Wohnort: Frankfurt am Main
Ich würde mal behaupten, das es dazwischen keinen Unterschied gibt. Oder meinst du mit Beratungsgebühr die, die früher mal die 2100 VV RVG oder so war? Die gibt es jedenfalls nicht mehr.
Die Erstberatung wird nicht mehr nach dem VV RVG, sondern ausschließlich nach § 34 I RVG abgerechnet.
Die Erstberatung wird nicht mehr nach dem VV RVG, sondern ausschließlich nach § 34 I RVG abgerechnet.
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)
Also was ich meine, weiß ich selbst nicht. In unserer Gebührenvereinbarung mit der RS steht: Erstberatungen werden mit einer Pauschale in Höhe von 80,00 € abgerechnet Beratungen unter Anrechnung der Erstberatungsgebühr mit einer Pauschale in Höhe von 120,00 € abgerechnet.
Also muss es doch einen Unterschied geben, oder?
Gruß vom Tölpel
Also muss es doch einen Unterschied geben, oder?
Gruß vom Tölpel
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
Die Erstberatung rechne ich dann ab, wenn es bei einer einmaligen Beratung bleibt und die Sache damit erledigt ist. Normale Beratungen können ja auch mehrfach stattfinden.
Also wenn ich beraten habe und der Mdt kommt nochmals in der Sache mit weiteren Fragen, dann ist es keine Erstberatung mehr.
Also wenn ich beraten habe und der Mdt kommt nochmals in der Sache mit weiteren Fragen, dann ist es keine Erstberatung mehr.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 409
- Registriert: 26.04.2010, 14:44
- Beruf: ReFa
- Software: ReNoStar
So würde ich das auch sehen. Und ich würde es darauf stützen, dass in § 34 RVG bei der Deckelung steht "für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190 €". Daraus würde ich schließen, wenn es mehr ist, als ein erstes Beratungsgespräch, also ein zweites Gespräch oder eine schriftliche Beratung, dann ist es keine "Erstberatung" mehr, sondern eine "Beratung".Pepples hat geschrieben:Die Erstberatung rechne ich dann ab, wenn es bei einer einmaligen Beratung bleibt und die Sache damit erledigt ist. Normale Beratungen können ja auch mehrfach stattfinden.
Also wenn ich beraten habe und der Mdt kommt nochmals in der Sache mit weiteren Fragen, dann ist es keine Erstberatung mehr.
Na Super. Dann bekommen wir also 95,20 €, die der Mandant auch noch selbst bezahlen darf, weil seine Selbstbeteiligung höher ist. Was haltet Ihr eigentlich von Gebührenvereinbarungen mit Rechtsschutzversicherern?
Gruß vom Tölpel
Gruß vom Tölpel
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 189
- Registriert: 13.07.2012, 12:30
- Beruf: RA-Fachangestellter
- Software: RA-Micro
Ganz genau. Und die Beratung darf maximal mit 250,00 € abgerechnet werden.Kikki-Fee hat geschrieben:So würde ich das auch sehen. Und ich würde es darauf stützen, dass in § 34 RVG bei der Deckelung steht "für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190 €". Daraus würde ich schließen, wenn es mehr ist, als ein erstes Beratungsgespräch, also ein zweites Gespräch oder eine schriftliche Beratung, dann ist es keine "Erstberatung" mehr, sondern eine "Beratung".Pepples hat geschrieben:Die Erstberatung rechne ich dann ab, wenn es bei einer einmaligen Beratung bleibt und die Sache damit erledigt ist. Normale Beratungen können ja auch mehrfach stattfinden.
Also wenn ich beraten habe und der Mdt kommt nochmals in der Sache mit weiteren Fragen, dann ist es keine Erstberatung mehr.
In einigen Fällen haben wir auch eine Vereinbarung mit ner Rechtschutzversicherung. Kriege davon selber kaum mit, da das meist andere Dezernate betrifft (ich mache zu 95% Familienrecht), aber irgendwie erkenne ich da den Sinn nicht. Man rechnet ja grundsätzlich niedriger ab. Wird man deswegen von den Versicherern weiterempfohlen oder so?
Wer nicht mehr versucht besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein.
- Frau Cindy
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2230
- Registriert: 19.05.2010, 10:55
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: an der Elbe
So ist es.Andy hat geschrieben: Wird man deswegen von den Versicherern weiterempfohlen oder so?
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould