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Kostenfestsetzungs BGH Sache

Verfasst: 15.03.2006, 13:04
von Gast
Hallo Zusammen,

muss einen Kostenfestsetzungsantrag machen in einer BGH Sache.

Wo muss ich den Antrag stellen - LG oder OLG??

Gruß IB

Verfasst: 15.03.2006, 13:08
von Andreas
Hallo zurück,

gem. § 104 Abs. 1 S. 1 ZPO entscheidet das Gericht des ersten Rechtszuges über den Kostenfestsetzungsantrag. Demnach ist er auch dort zu stellen, in deinem Fall wohl beim Landgericht.

:wink1

Verfasst: 15.03.2006, 13:37
von Gast
Vielen Dank!! War auch mein Gedank, war aber bissel unsicher!! :)

Verfasst: 15.03.2006, 13:40
von Andreas
Gerne doch :D