Beratungskosten abrechnen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ich
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#1

25.03.2013, 10:21

Hallo!

Ich habe eine recht kurze Frage:
Was schreibt ihr in euerer Rechnung bei Beratungsrechnungen?

Danke gleich schon einmal für die Antworten!
Janaaa
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#2

25.03.2013, 12:33

Beratung gemäß § 34 RVG
Kuko
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#3

26.03.2013, 19:08

:zustimm
bzw., soweit wir eine Vergütungsvereinbarung getroffen haben: "Vereinbarte Vergütung gem. § 34 RVG"
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#4

03.08.2016, 15:36

Hallo,

ich bräuchte bitte Hilfe:

Ich habe Mdt eine Rechnung (Grundgebühr für Verteidiger) in Rechnung gestellt vor zwei Monaten.

Jetzt sagt mein Chef ich soll ihm nur 280 € in Rechnung aufstellen, weil sie das vereinbart haben und die alte Rechnung stornieren.

Meine Frage:

Welchen Text nehme ich für die Gebühr? Es liegt auch keine schriftliche Vereinbarung vor. Kann ich einfach eintragen "Vereinbarte Vergütung 280,00 €" ?
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Adora Belle
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#5

03.08.2016, 16:02

Heißt bei mir "Vergütung gemäß Vereinbarung".
Quelle
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#6

03.08.2016, 16:06

Hallo Adora Belle :)

Geht das auch ohne schrift. Vereinb. unproblematisch?

Denn ich befürchte wenn ich mir jetzt die Zeit nehme und eine erstelle um es dem Mdt zu schicken, wird es nicht zurücksenden, so wie ich ihn einschätze.
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#7

03.08.2016, 16:24

Eine Vereinbarung kann auch mündlich getroffen werden (ist nur problematischer zu beweisen).
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#8

03.08.2016, 16:29

Nein, das geht nur für die Vereinbarung nach §34, alles andere bedarf der Textform, §3a Abs.1 RVG. Das wird natürlich nur relevant, wenn man sich streitet. ;)
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