Antrag auf Wiedergestattung eines Gewerbes

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Luise153
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#1

25.03.2013, 09:56

Halli Hallo :wink1

Wir haben einen Wiedergestattungsantrag zur Ausführung eines Gewerbes für unseren Mandanten gestellt.
Habt ihr vielleicht eine Idee, ob ich das und wenn ja was ich da abrechnen kann?
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Adora Belle
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

25.03.2013, 10:38

Vorgerichtliche Vertretung im Verwaltungsrecht, Geschäftsgebühr 2300, Wert nach Streitwertkatalog ab Ziffer 54.
Luise153
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#3

25.03.2013, 10:40

juhuu :huepf super super.. vielen dank :D
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