Beiordnung für die Dauer der Vernehmung/ Einzeltätigkeit?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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RADIP
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#1

22.03.2013, 11:38

Hallo liebe hilfreiche Forengemeinde,

die Ehefrau meines Mandanten wurde vom Ermittlungsrichter in Abwesenheit meines Mandanten vernommen. Auf meinen Antrag hin wurde ich vor diesem Termin "für die Dauer der Vernehmung" vom Ermittlungsrichter als Pflichtverteidiger bestellt. Nachdem die Ehefrau geschwiegen hat, wurde das Verfahren jetzt eingestellt. Die Frage ist, wie ich in dieser Sache abrechnen muss.

Ist Hier eine "normale" Abrechnung, d.h. Grundgebühr, Vefahrensgebühr und Terminsgebühr richtig

oder handelt es sich um eine Einzwltätigkeit nach VV4301 Nr. 4?

Ich musst mich ja auch um mich auf die Zeugeneinvernahme vorzubereiten in die Akte einlesen und Kopieb der AKte machen, das spräche m.E. für eine "normale Abrechnung" mit Grundgebühr usw.

Andererseits ist der Pflichtverteidiger auch im Vorverfahren vom Gericht der Hauptsache zu bestellen und nicht vom Ermittlungsrichter

Danke schonmal für Eure Hilfe und schönes Wochenende

RADIP
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#2

22.03.2013, 11:46

Du wurdest dem Mandanten/Beschuldigten für die Dauer der Vernehmung der Ehefrau/Zeugin als PV beigeordnet?
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#3

22.03.2013, 11:48

Ja, um die Möglichkeit der kontradiktorischen Befragung zu gewährleisten. Das jedenfalls war mein Argument für die PV-Bestellung schon im Vorverfahren. Der Mandant selbst durfte ja an der Befragung nicht teilnehmen.
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#4

22.03.2013, 11:53

Tja. Das dürfte auf den üblichen Streit hinauslaufen, ob der Beiordnungsbeschluss die Gebühren einschränken kann. M.E. nicht. Entweder man ist zum PV bestellt, oder nicht. Wobei in der Praxis viele derartige Einschränkungen vorkommen, z.b. bei Terminsvertretern oder auch fürs Strafbefehlsverfahren.

Es gibt ja den Streit Einzeltätigkeit/Vollvertretung für den Zeugenbeistand. Bei dir ist das die gleiche Frage. Aber der Richter hat Dir ja deutlich die Richtung gegeben, dass das allenfalls als Einzeltätigkeit erstattbar sein soll.
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#5

22.03.2013, 11:55

Das heisst: mal vollständig abrechnen und dann schauen was passiert?
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#6

22.03.2013, 12:04

Klar, warum nicht. Wird Dir der RPfl dann wahrscheinlich auf die Einzeltätigkeit runterkürzen. Aber Versuch macht kluch!
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#7

22.03.2013, 12:05

Alles klar,

dann :thx und schönes Wochenende :huepf
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#8

22.03.2013, 12:07

Und bitte Ergebnis berichten. Dir auch ein schönes Wochenende! 8)
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