Arbeitsrecht und Rechtsschutz
Verfasst: 20.03.2013, 12:10
Hallo ans Forum,
heute habe ich eigentlich keine Frage, sondern bitte nur um Bestätigung...
Für ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht bestand Rechtsschutz mit Deckungszusage.
Das Verfahren wurde mit einem Vergleich abgeschlossen.
Die Rechtsschutzversicherung muss die Gebühren incl. Einigungsgebühr übernehmen, unabhängig davon, dass die RSV grundsätzlich bei Vergleich nur anteilig erstattet.
Ist das so richtig?!
Danke für eure Einschätzungen.
Schachterlteufel
heute habe ich eigentlich keine Frage, sondern bitte nur um Bestätigung...
Für ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht bestand Rechtsschutz mit Deckungszusage.
Das Verfahren wurde mit einem Vergleich abgeschlossen.
Die Rechtsschutzversicherung muss die Gebühren incl. Einigungsgebühr übernehmen, unabhängig davon, dass die RSV grundsätzlich bei Vergleich nur anteilig erstattet.
Ist das so richtig?!
Danke für eure Einschätzungen.
Schachterlteufel