Vereinbarung bzgl. Kopierkosten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#21

02.08.2013, 10:10

Ich würde das etwas drehen.

Die Kanzlei ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Anfertigung aller notwendigen Kopien etc. berechtigt.
Kopierkosten und andere Auslagen werden jedoch u.U. nicht oder nur teilweise von den allgemeinen gesetzlichen Gebühren abgedeckt. Die Kanzlei ist daher berechtigt, nicht erstattungsfähige Kopierkosten mit 0,20 € sowie die anderen Auslagen (Handelsregisterauszug, Einwohnermeldeamtsanfrage usw.) in Höhe der Gebührenrechnung gegenüber dem Mandanten abzurechnen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Erstattungsanspruch gegen Dritte (Gegner, RS-Versicherung, Staatskasse etc.) entsprechend ggf. nicht in Höhe der gegenüber dem Mandanten berechneten Kosten besteht.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
abbigail2406
Forenfachkraft
Beiträge: 241
Registriert: 18.10.2010, 18:18
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#22

02.08.2013, 10:17

OK. Ja, das klingt gut.
Da ist es irgendwie eindeutiger.

Und die Erklärung dazu, wann ich die 20 ct. abrechne (bei Kopie für Mandant z. B. bis zur 100. Kopie und dann nach RVG etc.) habt ihr mir ja letztens schon gegeben.
Dann werde ich das ab jetzt auch so abrechnen. Kleinvieh macht ja auch Mist. ^^

:thx
abbigail2406
Forenfachkraft
Beiträge: 241
Registriert: 18.10.2010, 18:18
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#23

02.08.2013, 10:20

Habt ihr in euren Kanzleien denn auch solche Vereinbarungen bzgl. Kopiekosten?
Oder rechnet ihr wirklich nur das nach RVG ab? Da kommt ja meistens nicht viel bei rum...
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#24

02.08.2013, 12:58

Wir rechnen tatsächlich nur nach dem RVG ab. Aber auch da kommt ab und zu was zusammen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
abbigail2406
Forenfachkraft
Beiträge: 241
Registriert: 18.10.2010, 18:18
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#25

02.08.2013, 13:07

OK. Danke für die Info. :wink:
abbigail2406
Forenfachkraft
Beiträge: 241
Registriert: 18.10.2010, 18:18
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#26

12.09.2013, 10:45

Bis jetzt haben wir das mit dem Zählen der Kopien noch nicht umgesetzt.. Chef war nicht dafür.

Jetzt aber trotzdem nochmal eine Frage meinerseits:

Zitat Nr. 7000 VV RVG:
(1) Die Höhe der Dokumentenpauschale nach Nummer 1 ist in derselben Angelegenheit und in gerichtlichen Verfahren in demselben Rechtszug einheitlich zu berechnen. Eine Übermittlung durch den Rechtsanwalt per Telefax steht der Herstellung einer Kopie gleich.

Meine Fragen:

a) Bzgl. dem ersten Satz: Heißt das, dass quasi außergerichtliche Kopien zählen, dann wenn es gerichtlich wird neu anfangen zu zählen und wenn es z. B. eine II. Instanz gibt, wieder neu anfangen zu zählen? Da kommt man doch nie über die 100 Kopien, oder?

b) Bzgl. dem zweiten Satz: Heißt das, dass wir Faxe die wir an Mandant, Gericht (schicken Schriftsätze z. B. grundsätzlich vorab per Fax) und Behörden etc. schicken auch wie Kopien zählen?

Ich weiß, ihr rollt bei den Fragen sicher mit den Augen... aber google gab nichts für mich her und Kommentare haben wir in der Kanzlei leider nicht.

Also danke vorab für eure Antworten!!
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#27

12.09.2013, 10:56

a) Ja heißt es und bei umfangreichen Akten kommst Du auf die Zahl. Gerade bei Akten mit x-seitigen Schriftsätzen kannst Du ja schon alleine die Abschriften für die Gegenseite als Kopien geltend machen. Hast Du jetzt auch noch mehrere Beteiligte auf der Gegenseite oder sogar noch Streitverkündung o.ä., bist Du schnell auf 100 Kopien. Bei einfachen kleinen "Durchschnittsverfahren" erreichst Du die Anzahl nicht unbedingt, da geb ich Dir Recht. Aber wer kann bei Aktenanlage absehen, ob das mal so eine umfangreiche Akte wird oder nicht? Später nachzählen ist mühsam, darum notier ich einfach alles.

b) Nein, heißt das nicht. Dass Ihr eure Schriftsätze vorab per Fax schickt (was ich eh für eine Unart halte und nur bei Fristsachen gemacht werden sollte) ist Eure eigene Entscheidung. Die Schriftsätze an das Gericht werden eh nicht als Kopien gezählt, sondern nur die Abschriften für die Gegenseite. Ich hoffe ja nicht, dass Ihr auch die vorab per Fax schickt. Aber falls doch: Nein, die kannst Du dann nicht doppelt berechnen, weil die per Fax und per Post verschickt wurden.

Mit der Übermittlung per Fax ist jetzt eher gemeint, dass Du z.B. die Abschriften für den Schriftsatz an den Gegenanwalt per Telefax schickst [aber nicht noch zusätzlich per Post].
Zuletzt geändert von Anahid am 12.09.2013, 11:30, insgesamt 1-mal geändert.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
abbigail2406
Forenfachkraft
Beiträge: 241
Registriert: 18.10.2010, 18:18
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#28

12.09.2013, 11:10

Danke Anahid! Was würde ich nur ohne dich machen? Schnelle klare Antworten. Vielen vielen Dank!!
:thx :thx :thx

Schicken die SS. auch nur vorab per Fax, weil Chef das unbedingt will.
(aber nur das Original, nicht die Anlagen oder Abschriften..)
Tinu
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 81
Registriert: 19.10.2009, 11:01
Beruf: selbstständige Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Bautzen

#29

10.04.2017, 12:48

Anahid hat geschrieben:@Ulili .... In Strafsachen, die den eigenen Mandanten betreffen, wüsste ich auch nicht, warum ich nicht dem Mandanten eine Kopie der Ermittlungsakte zur Verfügung stellen kann und dann handelt es sich um Kopien gem. 7000 1 a) und ist ab der ersten Kopie abrechenbar.
Ich greife das noch mal auf.

Vorliegend will ich Kopiekosten für Mandanten im Wege der Pflichtverteidigung abrechnen. Gericht versagt es mir jedoch mit dem Hinweis auf die Grenze von 100. Ich kenne diese gesetzliche Vorschrift selbstverständlich.

Bin aber auch der Meinung, dass die Abrechnung der Kopiekosten in Strafsachen "besonders" war.

Liebe Grüße
"Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren." - Berthold Brecht
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#30

10.04.2017, 13:12

Von welchen Kopien reden wir denn? Ermittlungsakte oder andere Kopien, die Ihr für den Mandanten gemacht habt?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten