da wir das mit den Kopierkosten bei uns in der Kanzlei etwas vereinfachen wollen und gern ab der 1. Kopie (egal ob für Gegner, Mandant, Gericht etc.) etwas abrechnen möchten, würden wir gern diesbezüglich in unseren Mandantenaufnahmebogen einen entsprechenden Absatz mit aufnehmen.
Z. B. 10 ct. je Schwarz-Weiß-Kopie, 15 ct. je Farbkopie.
Wir würden dann noch dazuschreiben, dass diese Kopierkosten nicht von der Gegenseite erstattet werden und Kopierkosten grundsätzlich aus den KfA´s rausgelassen werden.
Ich wollte allgemein mal eure Meinung dazu wissen.
Wie handhabt ihr das bei euch?
Hat vielleicht jemand auch so eine Vereinbarung abgeschlossen?
Über ein paar Rückmeldungen würde ich mich freuen.
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