Hallo Ihr Lieben,
ich habe hier eine wirklich blöde Sache bzw. ich hab einen blöden Fehler übersehen.
Wir haben unsere Gebühren der 1. Instanz zur Kostenfestsetzung angemeldet und einen Kostenfestsetzungsantrag einer Kollegin für die 2. Instanz an das Gericht geschickt. Bei dem Kostenfestsetzungsantrag der Kollegin der 2. Instanz ist mir nicht aufgefallen, dass sie von der Gesamtsumme die von der Mandantin bereits an sie gezahlten Gebühren in Abzug gebracht hat. Das Gericht hat jetzt natürlich die Endsumme - also die falsche Summe - übernommen.
Kann ich Erinnerung gegen den KFB einlegen mit der Begründung eines Versehens bzw. mit der Bitte um Nichtbeachtung der von der Mandantin an die Anwältin geleisteten Zahlung?
Erinnerung gegen KFB?
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- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 30.07.2007, 09:23
- Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
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Ich würde Nachfestsetzung beantragen. Erinnerung dürfte nicht gehen, da ihr ja nicht beschwert seit. Ihr hab ja das gekriegt, was beantragt war
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Ich weiß So was Blödes aber auch. Ist mir gar nicht aufgefallen Ich versuche es mal mit einer Nachfestsetzung.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)
This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
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