Hallo,
und zwar haben wir eigentlich Widerspruch gegen eine der Gegenseite gewährte Akteneinsicht eingelegt. Das Gericht teilte daraufhin mit, dass hier kein Widerspruch möglich ist und legte diesen als Antrag auf gerichtliche Entscheidung aus und gab es ans OLG weiter. Dieses legte unseren Widerspruch als Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 28 Abs. 1 S. 4 EGGVG aus und wies ihn zurück.
Jetzt soll ich das Ganze abrechnen.
Weiß jemand, was man hier genau abrechnen kann? Habe leider überhaupt nichts hierzu in Büchern und dem Internet gefunden.
Vielen Dank schonmal für die Hilfe!
Abrechnung Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 28 EGGVG
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Genau wie in Strafverfahren dürfte der Antrag auf gerichtliche Verfahren nach 3100 VV RVG abzurechnen sein. Den Streitwert würde ich bis 300,00 € annehmen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.