Liebe Forenos,
ewig her, dass ich hier was geschrieben habe, aber ich brauche mal wieder eure Hilfe.
Diese neue ZV geht mir ja gehörig gegen den Strich ...
Ich hab einen ZV Auftrag gemacht, GV ging zur Schuldnerin, diese verweigerte das Betreten der Wohnung und der GV nahm ihr die EV ab.
Früher konnte ich ja nach dem Fall zwei Gebühren abrechnen. ZV Gebühr und EV Gebühr.
Wie sieht das heute aus?
Danke schon einmal für eure Hilfe.
LG,
j3NN
ZV mit EV abrechnen
- j3NN
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Was ist der Unterschied zwischen Gott und Juristen? - Gott denkt nicht, dass er Jurist ist.
Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Wie geht's?"
Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."
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Wenn Du zwei Aufträge erteilt hast, zwei Gebühren. Nur heute macht man halt normalerweise keinen ZV-Auftrag mehr vorher, sondern beantragt sofort die Abgabe des Vermögensverzeichnisses.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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warum solltest du nicht? Lt. RVG sind Sachpfändung und EV noch immer zwei Sachen.
Wir haben übrigens tolle Freds zu den Änderungen hier, die du über die Suchfunktion auch findest.
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Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
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