ZV mit EV abrechnen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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j3NN
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#1

15.03.2013, 13:10

Liebe Forenos,

ewig her, dass ich hier was geschrieben habe, aber ich brauche mal wieder eure Hilfe.

Diese neue ZV geht mir ja gehörig gegen den Strich ...

Ich hab einen ZV Auftrag gemacht, GV ging zur Schuldnerin, diese verweigerte das Betreten der Wohnung und der GV nahm ihr die EV ab.

Früher konnte ich ja nach dem Fall zwei Gebühren abrechnen. ZV Gebühr und EV Gebühr.

Wie sieht das heute aus?

Danke schon einmal für eure Hilfe.

LG,
j3NN
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Anahid
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#2

15.03.2013, 13:16

Wenn Du zwei Aufträge erteilt hast, zwei Gebühren. Nur heute macht man halt normalerweise keinen ZV-Auftrag mehr vorher, sondern beantragt sofort die Abgabe des Vermögensverzeichnisses.
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#3

15.03.2013, 13:16

warum solltest du nicht? Lt. RVG sind Sachpfändung und EV noch immer zwei Sachen.
Wir haben übrigens tolle Freds zu den Änderungen hier, die du über die Suchfunktion auch findest.
Grüße - sansibar
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