Abrechnung PKH für Sozialsache
Verfasst: 13.03.2013, 09:47
HalliHallo!
Ich arbeite ja im Moment nicht mehr als Refa, aber ich wurde heute von meinem Chef gefragt, ob ich ihm sagen könne, wie diese eine Sozialsache abgerechnet werden müsse. Leider hab ich von und mit Sozialsachen nichts zu tun gehabt, daher wäre ich sehr froh, wenn ihr mir helfen könntet.
Chef hat für seine Mandantin Klage auf Zahlung einer Rente eingereicht. Außerdem sagte er mir, dass er das Widerspruchsverfarhen nicht durchgeführt habe.
Nun wurde der von der Gegenseite (Rentenversicherung) vorgeschlagene Vergleich angenommen. Eine mündliche Verhandlung hat nicht stattgefunden. Der Vergleich wurde wohl auch nicht protokolliert, weil das in sozialrechtlichen Angelegenheit nicht gemacht wird ?!? Man würde wohl von der Rentenversicherung einen entsprechenden Bescheid erhalten.
Der Mandantin wurde PKH ohne Ratenzahlung gewährt und er wollte nun abrechnen. Einen SW gäbe es wohl nicht, weil nach Rahmengebühren abgerechnet wird.
Kann ich hier eine VG (Mittelgebühr) nach Nr. 3102 VV RVG 250,00 € abrechnen. Bekommt man denn auch eine Einigungsgebühr und evtl. auch eine Terminsgebühr? Wobei sich mir da auch noch die Frage stellt, ob das geht, da die TG und die EinigG ja keine Rahmengebühren sind...
Also wie ihr seht, ich hab keine Ahnung und wäre sehr dankbar für eure Hilfe
Ich arbeite ja im Moment nicht mehr als Refa, aber ich wurde heute von meinem Chef gefragt, ob ich ihm sagen könne, wie diese eine Sozialsache abgerechnet werden müsse. Leider hab ich von und mit Sozialsachen nichts zu tun gehabt, daher wäre ich sehr froh, wenn ihr mir helfen könntet.
Chef hat für seine Mandantin Klage auf Zahlung einer Rente eingereicht. Außerdem sagte er mir, dass er das Widerspruchsverfarhen nicht durchgeführt habe.
Nun wurde der von der Gegenseite (Rentenversicherung) vorgeschlagene Vergleich angenommen. Eine mündliche Verhandlung hat nicht stattgefunden. Der Vergleich wurde wohl auch nicht protokolliert, weil das in sozialrechtlichen Angelegenheit nicht gemacht wird ?!? Man würde wohl von der Rentenversicherung einen entsprechenden Bescheid erhalten.
Der Mandantin wurde PKH ohne Ratenzahlung gewährt und er wollte nun abrechnen. Einen SW gäbe es wohl nicht, weil nach Rahmengebühren abgerechnet wird.
Kann ich hier eine VG (Mittelgebühr) nach Nr. 3102 VV RVG 250,00 € abrechnen. Bekommt man denn auch eine Einigungsgebühr und evtl. auch eine Terminsgebühr? Wobei sich mir da auch noch die Frage stellt, ob das geht, da die TG und die EinigG ja keine Rahmengebühren sind...
Also wie ihr seht, ich hab keine Ahnung und wäre sehr dankbar für eure Hilfe