UBV vertritt unsere Mandantin sowie Streithelferin; TG?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Spkie
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#1

12.03.2013, 13:22

Hallo liebes Forum,

folgender Fall:

wir haben Klage eingereicht für unsere Mandantin; Forderung ist abgetreten gewesen.
Sodann ist der ursprüngliche Gläubiger dem Verfahren beigetreten. Seine Anwältin ist dann auch unsere Unterbevollmächtigte geworden.

Verfahren mit Vergleich beendet. UBV hat sämtliche Termine wahrgenommen.

Nunmehr will Mandant nicht zahlen, da er ja den UBV uach schon mit TG gezahlt hat.
Chef möchte aber, dass die TG bestehen bleibt. Wie verklickere ich das dem Mandanten am besten.
Jemand ne Idee?

Vielen Dank im Voraus!

P.S. Haben schon auf einen Teil der Gebühren verzichtet!
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icerose
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#2

12.03.2013, 13:43

Hallo, erstmal.
Ich glaub, ich versteh die Frage nicht so richtig, oder doch?
Wenn du von nem Zahlungsverfahren ausgehst - was ich annehme - dann gibt es nur eine Terminsgebühr, egal, wieviele Termine stattgefunden haben. Und die kann natürlich nur der RA kriegen, der den(die) Termin(e) wahrgenommen hat.
Ansonsten bitte more input :?
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#3

12.03.2013, 13:51

die ursprüngliche Gläubigerin ist dem Verfahren unserer Mandantin beigetreten
d. h. zwei Kläger
einmal haben wir Klägerin X vertreten; beigetreten Fa. Y vertreten durch RA L
RA L ist aber dann auch unser UBV gewesen
d. h. wir haben gegenüber Klägerin abgerechnet
unsere Klägerin (Inkassounternehmen) rechnet dann aber mit Gläubiger ab
somit hat Gläubiger Y einmal von uns die TG und von RA L
nun meint er aber, dass nur eine TG angefallen

@ icerose: verstehst Du was ich sagen will bzw. worauf ich hinaus will?
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Frau Cindy
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#4

12.03.2013, 15:23

Die Terminsanwältin hat also euch und ihrem eigenen Mandanten die Terminsgebühr in Rechnung gestellt, die ihr an euren Mandanten weitergegeben habt, der diese dem Gläubiger weiterberechnet, der letztlich damit doppelt belastet würde?

Allerdings verstehe ich dann schon nicht, wie die Terminsanwältin zwei Mal die TG hat abrechnen können. Hat sie in dem Fall nicht zwei Auftraggeber (euch und ihren Mandanten) gehabt und die Gebühr wäre nur einmal entstanden, § 7 RVG? :kopfkratz
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Stephen Jay Gould
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#5

12.03.2013, 15:29

die Terminsanwältin hat die TG uns gegenüber nicht abgerechnet

Wir als HBV haben abgerechnet gegen Klägerin X
diese rechnet mit Gläubiger Y ab

Gläubiger Y ist aber dem Rechtsstreit beigetreten und hat RA L als RA beauftragt
L haben wir als UBV beauftragt; RA L hat dann gegenüber Y abgerechnet

Y hat also einmal eine Rechnung von uns und von RA L vorliegen

nun sagt dieser, dass nur einmal TG abzurechnen ist
Chef will das aber nicht, da bereits auf Gebühren - kulanterweise - verzichtet worden ist
nun suchen wir halt ne Lösung
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#6

12.03.2013, 15:35

Ihr selbst habt also die TG in Rechnung gestellt, obwohl ihr selbst nicht an einem Termin teilgenommen habt und auch die Terminsanwältin euch die TG nicht berechnet hat?

Ist denn die TG für euch nach einem anderen Tatbestand entstanden (auf Erledigung gerichtetes Telefonat mit Gegner etc.)? Ansonsten kannst du m.E. keine TG abrechnen.
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#7

12.03.2013, 16:01

jepp, so isses besser, hilft am Ende aber nicht:
auch die UBV kann nur eine TG abrechnen und ihr könnt nur eine TG berechnen, wenn ein anderer Tatbestand erfüllt ist - wie Frau Cindy vor mir schon korrekt sagt.
Was ich allerdings immer noch nicht verstehe, warum das Inkassobüro bei einer abgetretenen Forderung gegenüber dem Gläubiger abrechnet. :?:
Und: Euer Auftraggeber ist doch X, was interessiert euch Y??? :roll:
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#8

13.03.2013, 13:00

naja ich werd jetzt mal was versuchen;
hab nochmal nachgeschaut und versuch zu unseren Gunsten noch was rauszuholen...
die Erklärung warum das Inkassobrüo die Rechnung an GL stellt wäre auch viel zu lang
hängt um es kurz zu sagen an den Verträgen
aber danke für Eure Hilfe
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#9

13.03.2013, 13:02

gerne, viel Erfolg :smile:
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