Einigungsgebühr bei Verzicht auf VA?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Silvi
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#1

11.03.2013, 14:12

Hallo, finde leider auf die Schnelle nichts passendes. Bei einem Verzicht auf VA gibt es ja eine Einigungsgebühr. Wir haben hier aber den Fall, dass bereits vor Beantragung der Scheidung ein Vertrag der Parteien auf Verzicht des VA vorlag, hierauf wurde in dem Scheidungsantrag auch Bezug genommen. Im GT wurde nun eben dieser Vertrag angesprochen und vom Gericht darauf hingewiesen, dass keine Bedenken gegen den Ausschluss des VA bestehen. Es wurde beschlossen, der VA findet nicht statt. SW wurde für VA auf 1.000 € festgesetzt.

Wie sieht es hier aus? Kriegt man hierfür auch eine 1,0 Einigungsgebühr?
LG Silvi
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Anahid
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#2

11.03.2013, 15:03

Kurz und knapp: nein :wink:
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#3

11.03.2013, 15:07

Eine Einigungsgebühr bekommt ihr doch nur, wenn ihr bei der Einigung mitgewirkt habt. Wenn das vorher schon zwischen den Parteien feststand, ohne dass ihr hieran beteiligt wart, kriegt ihr keine Gebühr dafür.
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#4

11.03.2013, 15:10

Anahid hat geschrieben:Kurz und knapp: nein :wink:
:dito :mrgreen:
~ Grüßle ~
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#5

11.03.2013, 15:11

Danke
LG Silvi
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