Festsetzung Kosten des UB oder doch Mahnverfahren?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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julinda
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#1

08.03.2013, 13:57

Hallo Alle!

Vielleicht habt Ihr ja einen Tipp?

Hauptbevollmächtigter beauftragt einen Unterbevollmächtigten zwecks Terminswahrneh-mung wie folgt: „Ich wende mich an Sie und frage an, ab Sie unsere Mandantin vor dem …. In Untervollmacht vertreten“.

Betreffend die interne Abrechnung wurde nichts vereinbart.

Nun zahlt die Mandantin die KoRe der UB nicht.

Kann dieser seine Kosten festsetzen lassen oder ist ein Mahnverfahren einzuleiten. Wer ist Kostenschuldner? Der Mandant, der Hauptbevollmächtigte oder gar beide?

Vielen Dank und ein schönes WE
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Adora Belle
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#2

08.03.2013, 14:22

Es sind auf keinen Fall beide Kostenschuldner. Entweder der HBV hat im eigenen Namen beauftragt, oder er hat für die Mandanten Untervollmacht erteilt. Das müßte sich aus der Vollmachtsurkunde ergeben. Bei Untervollmacht für die Mandanten kann gegen diese Festsetzung nach §11 beantragt werden.
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