Hallo, brauch mal wieder Eure Hilfe.
Mdt. wurde verklagt 725,- an Beklagte zu bezahlen(offene Gehalts- und Urlaubsabgeltungsansprüche für einen Monat)
Termin zur Güteverhandlung bestimmt.
Sodann folgten außergerichtliche Verhandlungen, weshalb Termin zunächst aufgehoben wurde.
Dann teilt Gegenseite ARbeitsgericht mit, dass die außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen erfolgreich waren
und dieser Vergleich gerichtlich protokolliert werden soll gem. § 276..
Sodann ergeht Beschluss mit Wortlaut: Der Beklagte zahlt an die KLägerin eine Abfindung in Höhe von 500,00 €
netto.....
Hier bestehen gerade Unstimmigkeiten, ob hier ein Mehrvergleich vorliegt.
Ich bin der Meinung, dass ein Mehrvergleich vorliegt und würde Sache mit 0,8 VG, TG etc...... abrechnen.
Liege ich da richtig?
Danke für Eure Hilfe
Arbeitsrecht Mehrvergleich?
- sunshine24
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Also ich sehe hier kein Mehrvergleich
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Na ich sehe durchaus einen Mehrvergleich. Durch die Aufhebungsvereinbarung ist das Arbeitsverhältnis beendet worden und das war nicht Streitgegenstand des Gerichtsverfahrens.
Mehrwert des Vergleichs 3 x Bruttoeinkommen
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Danke für Eure Beiträge.
Ich denke auch, dass es ein mehrvergleich ist. Streitgegenstand bei Klage war doch die Zahlung eines offenen Bruttogehaltes.
Letzendlich wurde sich darüber geeinigt, dass nun eine Abfindung von 500,00 € zu zahlen ist. WAs meint ihr?
Ich denke auch, dass es ein mehrvergleich ist. Streitgegenstand bei Klage war doch die Zahlung eines offenen Bruttogehaltes.
Letzendlich wurde sich darüber geeinigt, dass nun eine Abfindung von 500,00 € zu zahlen ist. WAs meint ihr?
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Für mich klingt das eher so, als wurde eine unglücklich falsche Bezeichnung für den Zahlbetrag verwendet. Es waren 750 EUR eingeklagt, man hat sich auf 500 EUR geeinigt. Ende.
- sunshine24
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Genau so seh ich das auch. Wir haben das auch ab und an, dass dann zur Abgeltung einfach eine Abfindung gezahlt wird.Adora Belle hat geschrieben:Für mich klingt das eher so, als wurde eine unglücklich falsche Bezeichnung für den Zahlbetrag verwendet. Es waren 750 EUR eingeklagt, man hat sich auf 500 EUR geeinigt. Ende.
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Bei uns werden "Abfindungen" nur dann gezahlt, wenn man den Arbeitsplatz verliert. Alles andere wird hier nicht Abfindung genannt. Darum hab ich mich da wohl verwirren lassen.
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