Allgemeines zum Mahnverfahren / GG-VG-Anrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
StineP

#1

24.05.2007, 13:33

EDIT BY ADMIN.

Abgetrennt hieraus:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=6355

[hr]

Angeblich sind die nicht so schnell mit umstellen.
gkutes

#2

24.05.2007, 13:35

das kann ja nicht unser problem sein...
dann bekommste halt erst mal ne volle geschäftsgebühr und ne volle mb-gebühr :)
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Curry
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#3

24.05.2007, 13:41

Ja, neue Formulare gibt, es aber die muss man noch nicht zwingend verwenden. Die alten gelten momentan auch noch.

Die Gerichte wollen jetzt den Minderungsbetrag (die GG die auf die VG angerechnet wird) eingetragen haben. Es wurden Rundschreiben verschickt in denen das drin steht. Weil die eben nicht so schnell mit der Umstellung sind, müssen wir es jetzt noch manuell eintragen.
Curry

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StineP

#4

24.05.2007, 13:43

So ein Rundschreiben haben wir nicht bekommen........ aber ich habe meine Infos von hier und so mach ich das genauso, wie Nancy das auch sagt...
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#5

24.05.2007, 13:51

Ich bin noch nicht einmal davon überzeugt, dass die Rechtsprechung so bleibt, da es sich in meinen Augen um eine Schwachmatismus-Rechtsprechung handelt. Ich sehe es schon kommen: Neue Formulare da, alles umgestellt bei den Mahngerichten, gerade haben die Antragsteller kapiert, wie es jetzt zu händeln ist und dann kommt das Kommando: Alles zurück. Das wäre der Oberhammer! Und dann erzählen: Wir haben kein Geld... :roll:
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#6

24.05.2007, 13:58

Oh ja, bitte alles wie vorher, war doch viel einfacher...
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#7

24.05.2007, 14:02

Also, wenn ich ehrlich bin, dann finde ich es so, wie es jetzt ist am besten.

Immerhin steht in der Vorbemerkung 3 schon seit Einführung des RVG, dass die GG auf die nachfolgende Verfahrensgebühr angerechnet wird. Nun haben sie tatsächlich drei Jahre gebraucht, das auch mal so umzusetzen.
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#8

24.05.2007, 14:06

Klar ist es eigentlich richtig so, aber die Umstellung nervt doch ganz schön, dann hätten sie es ja von Anfang an so machen können.
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#9

24.05.2007, 14:07

Das ist ein gutes Argument. Ich finde es jetzt aber trotzdem einleuchtender...
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#10

24.05.2007, 14:09

Wollen wir hoffen, dass es wenigstens jetzt dabei bleibt...
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