Kostenschutz für Gutachter-/Sachverständigeverfahren
Verfasst: 04.03.2013, 11:24
Guten Morgen,
habe nachfolgenden Sachverhalt und hoffe auf Eure Hilfe:
Kaskoschaden
- Kaskovers hat ein Gutachten eingeholt mit RepKosten iHv 4.361,29 € netto
- Mdt hat ebenfalls einen SV beauftragt, der allerdings RepKosten iHv 6.129,04 € netto kalkuliert hat
Kaskoversicherung lehnt jedoch eine entsprechende Nachregulierung ab und verbleibt bei dem von ihnen eingeholten SV-Gutachten.
Nun soll ein Gutachter-/Sachverständigenverfahren durchgeführt werden. Die Kosten des Verfahren sind in den AKB der Versicherung gereglet (Die Kosten sind im Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen zu tragen.).
Mdt hat RSV; diese hat auch für die außergerichtliche Vertretung Kostendeckungszusage erteilt; für das Gutachterverfahren allerdings nicht. Ist das so richtig?
Auch meint die RSV, dass für das Gutachterverfahren keine gesonderten RA-Geb entstehen!??? M.E. nach GG nach 2303, oder?
Im Gutachterverfahren müssen mindestens drei SV beauftragt und bezahlt werden. Kann doch nicht zu Lasten des Mdt gehen, obwohl er über eine RSV verfügt?
Im Voraus bereits herzlichen Dank für Eure Hilfe...
habe nachfolgenden Sachverhalt und hoffe auf Eure Hilfe:
Kaskoschaden
- Kaskovers hat ein Gutachten eingeholt mit RepKosten iHv 4.361,29 € netto
- Mdt hat ebenfalls einen SV beauftragt, der allerdings RepKosten iHv 6.129,04 € netto kalkuliert hat
Kaskoversicherung lehnt jedoch eine entsprechende Nachregulierung ab und verbleibt bei dem von ihnen eingeholten SV-Gutachten.
Nun soll ein Gutachter-/Sachverständigenverfahren durchgeführt werden. Die Kosten des Verfahren sind in den AKB der Versicherung gereglet (Die Kosten sind im Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen zu tragen.).
Mdt hat RSV; diese hat auch für die außergerichtliche Vertretung Kostendeckungszusage erteilt; für das Gutachterverfahren allerdings nicht. Ist das so richtig?
Auch meint die RSV, dass für das Gutachterverfahren keine gesonderten RA-Geb entstehen!??? M.E. nach GG nach 2303, oder?
Im Gutachterverfahren müssen mindestens drei SV beauftragt und bezahlt werden. Kann doch nicht zu Lasten des Mdt gehen, obwohl er über eine RSV verfügt?
Im Voraus bereits herzlichen Dank für Eure Hilfe...