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Abrechnung Korrespondenzanwalt

Verfasst: 03.03.2013, 15:45
von lisa1902
Vertreten in dem jetzigen Fall unseren Mdt., der Klage wegen einer Forderung gegen eine Firma erhoben hat. Es erging bereits ein VU, wogegen der Beklagte bereits Einspruch eingelegt hatte und wir vollstreckt haben.

Nunmehr wurde ein zweiter Termin anberaumt, wo wir einen RA vor Ort hingeschickt haben. Dieser teilte uns am Freitag mit, dass ein zweites VU erging und der Einspruch gegen das erste VU verworfen wurde. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Wie gehe ich nun an die Abrechnung ran? Die außergerichtliche Rechnung wurde bereits von einem GVZ eingetrieben, muss ja aber doch in der gerichtlichen Gebührenrechnung angerechnet werden. Mdt. ist rechtsschutzversichert.

GW: 258,18 €

Re: Abrechnung Korrespondenzanwalt

Verfasst: 03.03.2013, 17:44
von sunshine24
Wie wäre es mit einem Vorschlag? So schwer ist der Sachverhalt nicht ...

Re: Abrechnung Korrespondenzanwalt

Verfasst: 03.03.2013, 21:58
von lisa1902
Ja

1,3 VG 3100
1,2 TG 3104 (da zwei VU´s)?

und wegen dem Korrespondenzanwalt bin ich mir nicht sicher

Re: Abrechnung Korrespondenzanwalt

Verfasst: 04.03.2013, 09:47
von gkutes
du hast keinen Korrespondenzanwalt, sondern einen Terminsvertreter. Der erhält die Gebühren nach 3401, 3402

eine 1,2 TG sehe ich nicht, weil es das nur gibt, wenn EIN RA das zweite VU erwirkt.

in welcher Höhe wurde denn die GG im 1. VU bereits tituliert? 1,3? Dann musst du noch die 0,65 GG anrechnen.

Re: Abrechnung Korrespondenzanwalt

Verfasst: 04.03.2013, 11:19
von lisa1902
i. H. v. 46,41 € - 1,3 GG

also meinst du eher eine 0,5 nach 3105?

Re: Abrechnung Korrespondenzanwalt

Verfasst: 04.03.2013, 12:30
von gkutes
hier sind mE entstanden

HBV
1,3 VG 3100
-0,65 GG
0,5 TG 3105

und

UBV
3401
3402

Re: Abrechnung Korrespondenzanwalt

Verfasst: 04.03.2013, 12:44
von Spiderman
Aber der UBV bekommt ja nur eine 0,65 Verfahrensgebühr, oder?

Re: Abrechnung Korrespondenzanwalt

Verfasst: 04.03.2013, 12:59
von gkutes
ja, Hälfte der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr

Re: Abrechnung Korrespondenzanwalt

Verfasst: 04.03.2013, 13:00
von Liesel
3401 ist eine 0,65 VG.

3402 i.V.m. 3105

Re: Abrechnung Korrespondenzanwalt

Verfasst: 04.03.2013, 14:25
von lisa1902
aber ich nehme ja die Gebühren nach 3100 VV RVG nicht 3401(die muss ja der Terminsvertreter beanspruchen) richtig?

also wie oben:

1,3 VG 3100
0,65 GG angerechnet
0,5 TG nach 3105

oder werden die Gebühren in Verbindung gesetzt mit?

3401
3402