Abrechnung Korrespondenzanwalt
Verfasst: 03.03.2013, 15:45
Vertreten in dem jetzigen Fall unseren Mdt., der Klage wegen einer Forderung gegen eine Firma erhoben hat. Es erging bereits ein VU, wogegen der Beklagte bereits Einspruch eingelegt hatte und wir vollstreckt haben.
Nunmehr wurde ein zweiter Termin anberaumt, wo wir einen RA vor Ort hingeschickt haben. Dieser teilte uns am Freitag mit, dass ein zweites VU erging und der Einspruch gegen das erste VU verworfen wurde. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Wie gehe ich nun an die Abrechnung ran? Die außergerichtliche Rechnung wurde bereits von einem GVZ eingetrieben, muss ja aber doch in der gerichtlichen Gebührenrechnung angerechnet werden. Mdt. ist rechtsschutzversichert.
GW: 258,18 €
Nunmehr wurde ein zweiter Termin anberaumt, wo wir einen RA vor Ort hingeschickt haben. Dieser teilte uns am Freitag mit, dass ein zweites VU erging und der Einspruch gegen das erste VU verworfen wurde. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Wie gehe ich nun an die Abrechnung ran? Die außergerichtliche Rechnung wurde bereits von einem GVZ eingetrieben, muss ja aber doch in der gerichtlichen Gebührenrechnung angerechnet werden. Mdt. ist rechtsschutzversichert.
GW: 258,18 €