Abrechnung Korrespondenzanwalt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
lisa1902
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#1

03.03.2013, 15:45

Vertreten in dem jetzigen Fall unseren Mdt., der Klage wegen einer Forderung gegen eine Firma erhoben hat. Es erging bereits ein VU, wogegen der Beklagte bereits Einspruch eingelegt hatte und wir vollstreckt haben.

Nunmehr wurde ein zweiter Termin anberaumt, wo wir einen RA vor Ort hingeschickt haben. Dieser teilte uns am Freitag mit, dass ein zweites VU erging und der Einspruch gegen das erste VU verworfen wurde. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Wie gehe ich nun an die Abrechnung ran? Die außergerichtliche Rechnung wurde bereits von einem GVZ eingetrieben, muss ja aber doch in der gerichtlichen Gebührenrechnung angerechnet werden. Mdt. ist rechtsschutzversichert.

GW: 258,18 €
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#2

03.03.2013, 17:44

Wie wäre es mit einem Vorschlag? So schwer ist der Sachverhalt nicht ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
lisa1902
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#3

03.03.2013, 21:58

Ja

1,3 VG 3100
1,2 TG 3104 (da zwei VU´s)?

und wegen dem Korrespondenzanwalt bin ich mir nicht sicher
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gkutes

#4

04.03.2013, 09:47

du hast keinen Korrespondenzanwalt, sondern einen Terminsvertreter. Der erhält die Gebühren nach 3401, 3402

eine 1,2 TG sehe ich nicht, weil es das nur gibt, wenn EIN RA das zweite VU erwirkt.

in welcher Höhe wurde denn die GG im 1. VU bereits tituliert? 1,3? Dann musst du noch die 0,65 GG anrechnen.
lisa1902
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#5

04.03.2013, 11:19

i. H. v. 46,41 € - 1,3 GG

also meinst du eher eine 0,5 nach 3105?
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gkutes

#6

04.03.2013, 12:30

hier sind mE entstanden

HBV
1,3 VG 3100
-0,65 GG
0,5 TG 3105

und

UBV
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Spiderman
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#7

04.03.2013, 12:44

Aber der UBV bekommt ja nur eine 0,65 Verfahrensgebühr, oder?
Eine Spinne zu sehen ist nicht das Problem. Schlimm wird's erst, wenn sie nicht mehr zu sehen ist... :lol: :mrgreen:
gkutes

#8

04.03.2013, 12:59

ja, Hälfte der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr
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#9

04.03.2013, 13:00

3401 ist eine 0,65 VG.

3402 i.V.m. 3105
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#10

04.03.2013, 14:25

aber ich nehme ja die Gebühren nach 3100 VV RVG nicht 3401(die muss ja der Terminsvertreter beanspruchen) richtig?

also wie oben:

1,3 VG 3100
0,65 GG angerechnet
0,5 TG nach 3105

oder werden die Gebühren in Verbindung gesetzt mit?

3401
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