Kostenfestsetzung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Schnecke
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#1

24.05.2007, 10:13

Guten morgen zusammen!

Stehe ein bisschen auf dem Schlauch:

Wenn im Urteil steht von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 16 % und die Beklagte 84 %, wie sieht mein Kostenfestsetzungsantrag aus? Muß ich dies mit aufnehmen z.B. abzgl. 16 % des Klägers? :bahnhof

Vielen Dank im Voraus!
Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen:
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
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Curry
...ist hier unabkömmlich !
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#2

24.05.2007, 10:15

Nein, du musst da nichts mit aufnehmen, mach einen normalen Kostenausgleichsantrag. Das Gericht berechnet das dann, wer wieviel zu zahlen hat.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
StineP

#3

24.05.2007, 10:15

??

Dein Kostenfestsetzung sieht aus, wie jeder andere auch - nur dass du nach 106 ZPO beantragst, die Kosten festsetzen zu lassen.

Du lässt nur deine Kosten festsetzen und das GEricht quotelt dann... deshalb der Antrag 106.
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Schnecke
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#4

24.05.2007, 10:17

:thx
vielen Dank!
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StineP

#5

24.05.2007, 10:20

Bist du wirklich Rechtsfachwirtin?
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Schnecke
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#6

24.05.2007, 10:45

Ja, bin ich! Ich war allerdings jetzt lange im Erziehungsurlaub und arbeite in einer Kanzlei wo nur ganz selten Kostenfestsetzungsanträge gefertigt werden!
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StineP

#7

24.05.2007, 10:55

Achso - dachte nur, sowas wäre Bestandteil der Ausbildung...

Wie auch immer, nu weißte ja bescheid ;)
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