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PKH - volle Gebühr?

Verfasst: 23.05.2007, 17:30
von ant
Hallo ihr,

ich hab da mal wieder ne Frage. Und zwar Folgendes:

PKH wurde mit Ratenzahlung bewilligt. Rechne ich die Gebühren jetzt voll ab?

Habt vielen Dank.

Verfasst: 23.05.2007, 17:33
von Luisa123456
Hallo, wir haben ein Formular, in dem wir die "normale" Vergütung und die PKH-Vergütung angeben sowie die Differenz zwischen beiden ausrechnen. Sofern die Raten über die PKH-Vergütung drübergehen, erhältst Du sodann noch die "normale" Vergütung.

Verfasst: 23.05.2007, 20:57
von Melanie
Richtig, aber die sog. Differenzanwaltsgebühren werden nur erstattet, wenn die eingezahlten Raten (max. 48 Raten) nach Abzug der Gebühren und Gerichtskosten dafür ausreichen. Kann also durchaus sein, dass bei kleinen Raten von 15,00 € nichts mehr für die Differenzanwaltsgebühren übrig bleibt.

Verfasst: 24.05.2007, 13:58
von ant
Unser Mandant muss 155,00 € monatlich zahlen (max. 48 Monate x 155,00 € = 7.440,00 €)

PKH-Gebühren betragen einschl. GK 1.367,36 €

"normale" Gebühren betragen einschl. GK 1.685,09 €

Differenz: 317,73 €


Also wenn ich das richtig verstehe, tritt die Justizkasse in Vorkasse und bezahlt vorerst unsere geminderten Anwaltsgebühren i.H.v. 1.367,36 € minus GK


Der Mandant zahlt in monatlichen Raten die 1.367,36 € an die Justizkasse ab. Damit ist er nach rund 9 Monaten fertig. Dann ist die Zahlung der Differenz dran. An wen zahlt er die? An uns oder an die Justizkasse und die leitet es dann uns weiter?


Denke ich richtig?


Gruß aus Berlin

Verfasst: 24.05.2007, 14:00
von Curry
Ja, du denkst richtig. Wie genau das aber läuft, weiß ich auch nicht, aber ich denke, dass er das an die Justizkasse zahlt und dann bekommt ihr das Geld.

Verfasst: 24.05.2007, 14:23
von butterflybabe
Glaub ich auch.

Verfasst: 24.05.2007, 17:20
von stein
Also wir machen immer eine PKH Abrechnung nach § 49 und dann extra (bei Ratenzahlung des Mdt.) eine Abrechnung der Differenzgebühr.
Zahlen müssen die über drei Jahre.
PKH zahlt die Justizkasse vor, aber auf die Differenzgebühr mußt du leider warten, bis er mit der Ratenzahlung fertig ist.
Zahlt er plötzlich keine Raten mehr an die Gerichtskasse, teilt das Gericht dir dies mit und du kannst die Rechnung an den Mdt. selbst schicken.
Er muss diese dann selbst zahlen.

Verfasst: 24.05.2007, 18:06
von 13
Die ratenbewehrte PKH-Partei hat in der Reihenfolge Gerichtskosten-PKH-Vergütung-weitere Vergütung die Kosten abzudecken und zwar allesamt an die Landeskasse (§ 120 II ZPO). Ist alles abgedeckt, wird die weitere Vergütung ausgekehrt, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wurde.

Verfasst: 24.05.2007, 18:21
von 13
stein hat geschrieben:Zahlen müssen die über drei Jahre.
Hallo stein,

woher hast Du das mit den 3 Jahren? :?