Kfa gegen eigenen Mdt + Gebühren d. Korrespondenzanwalts?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Nordengirl
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#1

21.02.2013, 17:05

:wink2
Hallo!!! Ich hoffe, mir kann geholfen werden:

Mein Chef beauftragte mich, einen Kostenfestsetzer gegen den eigenen Mandanten zu stellen. Soweit so gut, das kriege ich hin. Da aber auch unser beauftragter Korrespondenzanwalt auf seine Kosten sitzt, soll ich diese Gebühren mit in den Kostenfestsetzer mit aufnehmen. Geht das ? Also zwei Rechnungen in einem Kostenfestsetzer :? ??

Oder muss unser Korrespondenzanwalt selbst einen Kostenfestsetzer gegen unseren Mandanten stellen??

Ich wäre Euch echt dankbar, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet bzw. eine Fundgrube mitteilt, wo ich nachgucken kann (damit ich es meinem Chef schwarz-auf-weiss zeigen kann) :mrgreen:

:thx schon mal im Voraus!!
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sunshine24
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#2

21.02.2013, 19:16

Da euch die Kosten des Korrespondenzanwalts nicht zustehen, ist es meines Erachtens nicht möglich, dass ihr die mitfestsetzen lassen könnt, es sei denn, ihr hättet bereits die Kosten gegenüber dem Korrespondenzanwalt ausgeglichen. Sicher bin ich mir nicht, das ist jetzt vom Gefühl her.

Wurde denn der Korrespondenzanwalt auch im Namen des Mandanten beauftragt oder im Namen der Kanzlei?
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Nordengirl
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#3

22.02.2013, 08:19

Der Korrespondenzanwalt wurde im Namen der Kanzlei beauftragt.

Ich kann mir das auch nicht vorstellen, dass wir diese Kosten mit festsetzen lassen können.

Bin echt verzweifelt.... :(
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Anahid
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#4

22.02.2013, 09:19

Der Korrespondenzanwalt hat die Kostenrechnung auf Euren Namen geschickt oder auf den Namen des Mandanten?

Im ersten Fall müsstet Ihr die Kosten an den Mandanten weiterberechnen (also z.B. Kosten des Unterbevollmächtigten gem. anliegender Rechnung) und dann denke ich, dürfte auch das festsetzbar sein.

Im zweiten Fall würde ich sagen, dass der Korrespondenzanwalt selbst einen KFA stellen muss.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#5

22.02.2013, 17:53

Wenn der Korrespondenzanwalt (KORA) in eurem Namen beauftragt worden ist, dürfte die Rechnung auch auf eure Kanzlei ausgestellt sein. Habt ihr denn mit dem KORA eine Gebührenteilung vereinbart? Wurde mit dem Mandanten vor Beauftragung eines KORA gesprochen bzw. ihm erklärt, dass ihr einen hinzu ziehen müsst und weitere Kosten anfallen (0,65 VG - ich gehe jetzt von einem Terminsvertreter aus), die er zu tragen hat? Wenn er der Vorgehensweise zugestimmt hat, dann hätte im Auftrag des Mandanten der KORA beauftragt werden müssen.

Habt ihr jetzt z. B. eine Gebührenteilung mit dem KORA vereinbart ohne vorher über die anfallenden Zusatzkosten mit dem Mandanten zu sprechen, kann die "Zusatzgebühr" (0,65 VG) m. E. nicht an den Mandanten weiter belastet werden. Dann kann aber auch der KORA seine Kosten nicht festsetzen lassen, sondern ihr müsst dann eine 1,3 VG + 1,2 TG (evtl. noch weitere Gebühren) festsetzen lassen.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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