Kann Einigungsgebühr allein stehen?
Verfasst: 21.02.2013, 09:59
Hallo liebe Kollegen,
wir haben folgendes Problem:
Wir haben die Mandantin beraten und ihr geraten sich mit der Gegenseite zu einigen. Einen diesbezüglichen Vergleich wollte sie direkt der Gegenseite unterbreiten und dieser hat ihn auch angenommen. Wir sind also nie nach außen hin tätig geworden.
Jetzt stellt sich wie Frage, wie wir das abrechnen können. Meine Kollegin meint, nur die Einigungsgebühr kann abgerechnet werden. Wir haben ja schließlich an der Einigung mitgewirkt. Im RVG Kommentar hab ich aber gelesen, dass eine Einigungsgebühr niemals allein stehen kann und entweder eine Geschäfts- oder eine Verfahrensgebühr mit abgerechnet werden kann.
Habt ihr vielleicht eine Lösung?
wir haben folgendes Problem:
Wir haben die Mandantin beraten und ihr geraten sich mit der Gegenseite zu einigen. Einen diesbezüglichen Vergleich wollte sie direkt der Gegenseite unterbreiten und dieser hat ihn auch angenommen. Wir sind also nie nach außen hin tätig geworden.
Jetzt stellt sich wie Frage, wie wir das abrechnen können. Meine Kollegin meint, nur die Einigungsgebühr kann abgerechnet werden. Wir haben ja schließlich an der Einigung mitgewirkt. Im RVG Kommentar hab ich aber gelesen, dass eine Einigungsgebühr niemals allein stehen kann und entweder eine Geschäfts- oder eine Verfahrensgebühr mit abgerechnet werden kann.
Habt ihr vielleicht eine Lösung?