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Kann Einigungsgebühr allein stehen?

Verfasst: 21.02.2013, 09:59
von Luise153
Hallo liebe Kollegen,

wir haben folgendes Problem:

Wir haben die Mandantin beraten und ihr geraten sich mit der Gegenseite zu einigen. Einen diesbezüglichen Vergleich wollte sie direkt der Gegenseite unterbreiten und dieser hat ihn auch angenommen. Wir sind also nie nach außen hin tätig geworden.

Jetzt stellt sich wie Frage, wie wir das abrechnen können. Meine Kollegin meint, nur die Einigungsgebühr kann abgerechnet werden. Wir haben ja schließlich an der Einigung mitgewirkt. Im RVG Kommentar hab ich aber gelesen, dass eine Einigungsgebühr niemals allein stehen kann und entweder eine Geschäfts- oder eine Verfahrensgebühr mit abgerechnet werden kann.

Habt ihr vielleicht eine Lösung?

:wink1

Re: Kann Einigungsgebühr allein stehen?

Verfasst: 21.02.2013, 10:05
von tiko73
M.E. könnt ihr hier nur die Beratung abrechnen.

Re: Kann Einigungsgebühr allein stehen?

Verfasst: 21.02.2013, 10:12
von Brooke
Ich denke auch, dass hier nur eine Beratung abgerechnet werden kann.

Re: Kann Einigungsgebühr allein stehen?

Verfasst: 21.02.2013, 10:14
von Luise153
Aber wir haben doch zu einer Einigung mitgewirkt oder? :oops:

Re: Kann Einigungsgebühr allein stehen?

Verfasst: 21.02.2013, 10:16
von Brooke
nein, Ihr habt sie dahingend beraten, den Rest hat sie doch selbst gemacht

Re: Kann Einigungsgebühr allein stehen?

Verfasst: 21.02.2013, 10:19
von tiko73
:zustimm Brooke

Re: Kann Einigungsgebühr allein stehen?

Verfasst: 21.02.2013, 11:27
von Vance
Eine Einigungsgebühr ist auf jeden Fall abzurechnen, wenn die Gegenseite den Vorschlag angenommen hat. Und eine Beratungsgebühr kommt noch hinzu.

Re: Kann Einigungsgebühr allein stehen?

Verfasst: 21.02.2013, 11:29
von LuzZi
Wieso ist die EG auf jeden Fall abzurechnen? Sie haben doch nur beraten und waren nicht nach außen hin tätig, auch nicht am Vergleichsabschluss beteiligt.

Re: Kann Einigungsgebühr allein stehen?

Verfasst: 21.02.2013, 11:34
von Vance
Es muss keine Tätigkeit nach außen erfolgen. Es reicht, wenn der Anwalt im Beratungsgespräch einen Einigungsvorschlag dem Mandanten unterbreitet und damit an der Einigung mitwikt. Voraussetzung ist nur, dass der Mandant dann tatsächlich mit diesem Vorshlag zu dem Gegner geht und der Gegner zustimmt.

Re: Kann Einigungsgebühr allein stehen?

Verfasst: 21.02.2013, 11:41
von LuzZi
Wo steht das? Lerne ja gern dazu.