Kann Einigungsgebühr allein stehen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Luise153
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#1

21.02.2013, 09:59

Hallo liebe Kollegen,

wir haben folgendes Problem:

Wir haben die Mandantin beraten und ihr geraten sich mit der Gegenseite zu einigen. Einen diesbezüglichen Vergleich wollte sie direkt der Gegenseite unterbreiten und dieser hat ihn auch angenommen. Wir sind also nie nach außen hin tätig geworden.

Jetzt stellt sich wie Frage, wie wir das abrechnen können. Meine Kollegin meint, nur die Einigungsgebühr kann abgerechnet werden. Wir haben ja schließlich an der Einigung mitgewirkt. Im RVG Kommentar hab ich aber gelesen, dass eine Einigungsgebühr niemals allein stehen kann und entweder eine Geschäfts- oder eine Verfahrensgebühr mit abgerechnet werden kann.

Habt ihr vielleicht eine Lösung?

:wink1
tiko73

#2

21.02.2013, 10:05

M.E. könnt ihr hier nur die Beratung abrechnen.
Brooke
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#3

21.02.2013, 10:12

Ich denke auch, dass hier nur eine Beratung abgerechnet werden kann.
Luise153
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#4

21.02.2013, 10:14

Aber wir haben doch zu einer Einigung mitgewirkt oder? :oops:
Brooke
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#5

21.02.2013, 10:16

nein, Ihr habt sie dahingend beraten, den Rest hat sie doch selbst gemacht
Vance
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#7

21.02.2013, 11:27

Eine Einigungsgebühr ist auf jeden Fall abzurechnen, wenn die Gegenseite den Vorschlag angenommen hat. Und eine Beratungsgebühr kommt noch hinzu.
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#8

21.02.2013, 11:29

Wieso ist die EG auf jeden Fall abzurechnen? Sie haben doch nur beraten und waren nicht nach außen hin tätig, auch nicht am Vergleichsabschluss beteiligt.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Vance
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#9

21.02.2013, 11:34

Es muss keine Tätigkeit nach außen erfolgen. Es reicht, wenn der Anwalt im Beratungsgespräch einen Einigungsvorschlag dem Mandanten unterbreitet und damit an der Einigung mitwikt. Voraussetzung ist nur, dass der Mandant dann tatsächlich mit diesem Vorshlag zu dem Gegner geht und der Gegner zustimmt.
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#10

21.02.2013, 11:41

Wo steht das? Lerne ja gern dazu.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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