Kann Einigungsgebühr allein stehen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Vance
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 73
Registriert: 09.09.2009, 20:01
Beruf: Rechtsfachwirt
Wohnort: Köln
Kontaktdaten:

#11

21.02.2013, 11:46

Im Kommentar von Gebauer und Schneider z.B.
Das ganze gilt übrigens in die andere Richtung auch: wenn der Mandant mit dem Vergleichsvorschlag kommt und der Anwalt rät, diesen anzunehmen,was er auch tut.
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#12

21.02.2013, 11:48

Alles klar.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3281
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#13

21.02.2013, 12:03

Zunächst ist zu prüfen, wie der Auftrag des Mandanten konkret lautete, um auszuschließen, dass hier eine Erstberatung vorlag und wg. § 34 RVG und mangels einer Gebührenvereinbarung nur max. 190,00 € bzw. 250,00 € abgerechnet werden können. Dann wäre zu prüfen, wie die Einigung konkret aussieht, um auszuschließen, dass diese auf einem reinen Anerkenntnis oder einen Verzicht beruht. Für das Entstehen der Einigungsgebühr ist tatsächlich nicht erforderlich, dass der RA die Einigung konkret ausgearbeitet hat oder beim Abschluss mit dabei war, es genügt, wenn der RA an der Einigung ursächlich mitgewirkt hat, dies kann z. B. der Fall sein, wenn er einen von der Gegenseite unterbreiteten Vergleichsvorschlag prüft und dem Mandanten zum Abschluss rät.
Antworten