Gebühren Sicherungshypothek

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
sansibar
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#1

20.02.2013, 15:23

Liebe Forenos,
kann mir jemand mal schnell aus dem Ärmel schütteln, welche Gebühr und wieviel Gerichtskosten für einen Antrag auf Bauhandwerker-Sicherungshypothek entstehen?
Vielen Dank
Grüße - sansibar
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#2

21.02.2013, 12:27

ich :schieb mal....
Grüße - sansibar
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Anahid
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#3

21.02.2013, 12:59

Wenn Ihr die Eintragung beantragt und kein Titel vorliegt, handelt es sich um eine gerichtliche Tätigkeit, aber 3309 ist wohl nicht anzuwenden. 3100 dürfte auch wegfallen. Ich würde dann wohl eine 0,8 nach 3403 abrechnen. SW: einzutragender Wert

Für die Eintragung einer Sicherungshypothek erhebt das Grundbuchamt gem. § 62 Abs. 1 KostO eine volle Gebühr i.S.d. § 32 KostO. Diese bemisst sich nach dem Nennbetrag der Sicherungshypothek (§ 23 Abs. 2 KostO).
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#4

21.02.2013, 14:20

Super Anahid, ich danke dir. Wir haben einen Titel - ist es dann doch die 3309? Ich bin da so unsicher..... :oops:
Grüße - sansibar
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#5

21.02.2013, 14:23

Ja, dann ist die Gebühr 3309 nach dem Wert der einzutragenden Sicherungshypothek.
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#6

21.02.2013, 14:23

:thx :huepf
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#7

28.08.2013, 14:25

Für die Eintragung einer Sicherungshypothek erhebt das Grundbuchamt gem. § 62 Abs. 1 KostO eine volle Gebühr i.S.d. § 32 KostO. Diese bemisst sich nach dem Nennbetrag der Sicherungshypothek (§ 23 Abs. 2 KostO).[/quote]

Was heißt denn Nennbetrag der Sicherungshypothek? Heißt das, dass sich GK auf den Wert der Sicherungshyothek berechnen, die ich eintragen lassen will (also quasi mein Streitwert den ich bei den RA-Gebühren ansetze?)....oder was hat man unter dem Nennwert zu verstehen?

Gruß
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#8

28.08.2013, 14:49

Ich hab da noch ne Frage, sorry, hatte noch nie mit Eintragungen in das Grundbuch zu tun. Wenn ich jetzt ein Urteil und einen KFB vorliegen habe, kann ich einen Antrag auf Eintragung einer Sicherungshypothek stellen für beide Titel oder muss ich zwei Anträge stellen so dass auch zwei Eintragungen erfolgen und ergo die Gebühren/GK jeweils doppelt anfallen???? Auch beim KFB ist der Grenzwert von 750 EUR erreicht.....puh mir schwirt der Kopf :oops:
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#9

28.08.2013, 14:51

Nennebetrag ist der Betrag, den du beantragst, eintragen zu lassen.

Und ja, du kannste beides zusammenfassen :wink:
Jupp03/11

#10

28.08.2013, 14:52

Ein Antrag in zusammengerechneter Höhe, bei mehreren Grundstücken die Forderung ggf. verteilen.
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