Wie genau Klagantrag wegen Zinsen formulieren?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Naturini
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#1

19.02.2013, 11:44

Hallo,

ich habe hier eine Klage wo ich beantragen möchte, dass der Beklagte einen Betrag aus einem Darlehensvertrag an unseren Mandanten zahlen soll. In dem Vertrag wurde vereinbart, dass der Beklagte 6% Zinsen auf den Betrag zahlt. Hinzu kommen ja dann noch meine Verzugszinsen.

Wie stelle ich den Antrag richtig? Schreibe ich, der Beklagte wird verurteilt einen Betrag in Höhe von 4.800,00 Euro nebst Zinsen in HÖhe von 6% seit dem XXX sowie Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem XXX zu zahlen?
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#2

19.02.2013, 11:52

Ich denke nicht, dass Du nochmals Zinsen auf Zinsen berechnen darfst. Dadurch dass das Darlehen nicht zurückgeführt wurde, fallen ja die Darlehenszinsen weiterhin an. Verzugszinsen gibt es da m.E. nicht auch noch oben drauf.
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#3

19.02.2013, 12:30

Das heißt ich bekomme keine normalen Verzugszinsen mehr :-(
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#4

19.02.2013, 14:27

Ja, so sehe ich das. Einmal Zinsen reicht ja wohl auch :P
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#5

19.02.2013, 15:24

In dem Darlehensvertrag steht, dass der Darlehensnehmer sich verpflichtet, den Betrag plus 6 % Zinsen bis zum 31.12.2004 zurück zahlen muss. Fallen die 6% dann nur bis 31.12.2004 an und danach die 5% über Basiszinssatz?
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#6

19.02.2013, 20:57

Wieso rechnest Du den Betrag nicht aus und machst diesen geltend? Hinsichtlich der Zinsen, schau Dir doch bitte den § 497 BGB an und auch 246 BGB
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Rumpelstilzchen
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#7

19.02.2013, 21:03

Naturini hat geschrieben:In dem Darlehensvertrag steht, dass der Darlehensnehmer sich verpflichtet, den Betrag plus 6 % Zinsen bis zum 31.12.2004 zurück zahlen muss. Fallen die 6% dann nur bis 31.12.2004 an und danach die 5% über Basiszinssatz?
1. Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger € 4.800,00 nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszins seit 01.01.2005 zu zahlen.
2. Der Beklagte wird verurteilt € ? (Betrag ausrechnen) Zinsen für die Zeit vom XXX bis 31.12.2004 zu zahlen.
Jupp03/11

#8

19.02.2013, 21:07

Ich stelle mal die Frage der Verjährung in den Raum.
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Rumpelstilzchen
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#9

19.02.2013, 21:44

Stümmt auch wieder :oops:
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#10

19.02.2013, 21:58

Jupp03/11 hat geschrieben:Ich stelle mal die Frage der Verjährung in den Raum.
Darum darf sich dann der Schuldner kümmern. :pfeif
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