Abrechnung mit RS nur Deckung I. Instanz Anrechnung?
Verfasst: 15.02.2013, 15:48
Hallo! Es ist Freitag und ich bin etwas matschig im Kopf
Kann mal vielleicht jemand mitdenken?
Wir haben von der RS eine Deckung nur für die I. Instanz bekommen, außergerichtlich nicht. Für die Mandanten besteht eine SB. Wir waren Beklagte, so dass wir die außergerichtlichen Gebühren auch nicht mit einklagen konnten (ach
). Nun hab ich gerade abgerechnet und bin völlig durcheinander:
3100
3104
PTE und MWst.
abzgl. SB
Ich hab keine Anrechnung vorgenommen. Nun haben die Mandanten die außergerichtlichen Gebühren gezahlt und müssen noch die SB zahlen. Hätte ich gegenüber der RS eine Anrechnung vornehmen müssen?![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Wir haben von der RS eine Deckung nur für die I. Instanz bekommen, außergerichtlich nicht. Für die Mandanten besteht eine SB. Wir waren Beklagte, so dass wir die außergerichtlichen Gebühren auch nicht mit einklagen konnten (ach
![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
3100
3104
PTE und MWst.
abzgl. SB
Ich hab keine Anrechnung vorgenommen. Nun haben die Mandanten die außergerichtlichen Gebühren gezahlt und müssen noch die SB zahlen. Hätte ich gegenüber der RS eine Anrechnung vornehmen müssen?
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)