Abrechnung mit RS nur Deckung I. Instanz Anrechnung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Summerof77
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#1

15.02.2013, 15:48

Hallo! Es ist Freitag und ich bin etwas matschig im Kopf :oops: Kann mal vielleicht jemand mitdenken?

Wir haben von der RS eine Deckung nur für die I. Instanz bekommen, außergerichtlich nicht. Für die Mandanten besteht eine SB. Wir waren Beklagte, so dass wir die außergerichtlichen Gebühren auch nicht mit einklagen konnten (ach :mrgreen: ). Nun hab ich gerade abgerechnet und bin völlig durcheinander:

3100
3104
PTE und MWst.
abzgl. SB

Ich hab keine Anrechnung vorgenommen. Nun haben die Mandanten die außergerichtlichen Gebühren gezahlt und müssen noch die SB zahlen. Hätte ich gegenüber der RS eine Anrechnung vornehmen müssen? :?:
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Summerof77
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#2

15.02.2013, 16:18

Ich glaub`, mein Mandant hat gar keinen Nachteil von der Geschichte, oder? Die SB wird ja nicht weniger, nur weil ich die GG anrechne... :patsch Also, lass ich meine Abrechnung mal so. :mrgreen:
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#3

15.02.2013, 17:48

Richtig, die SB wird nicht weniger :wink:
Du musst nur darauf achten, dass - sollte die RSV die Rechnung komplett ausgleichen - ihr die Hälfte der GG an die Mandantschaft zurück überweist oder aber dann mit der SB verrechnet.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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