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teilweise PKH, Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

Verfasst: 12.02.2013, 14:52
von Randfichte72
Halli hallo,

wir haben für Mdt. Klage eingereicht unter der Bedingung der Bewilligung von PKH, diese ist für einen Teilbetrag von 1.300 Euro gewährt worden. Danach sind VG, TG, Auslagen und MwSt. entstanden. Urteil ist ergangen. Kosten trägt Mdt. PKH-Abrechnung erfolgt.

12.000 Euro gesamt abzüglich 1.300 Euro = 10.700,00 Euro.
1,0 VG Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren + Mwst.
Muss ich hier anrechnen, vergl. RVG für Anfänger Rn. 1404 (Dort geht es allerdings um die
Differenz von Wahlanwaltsgebühren und PKHGebühren)?
Ich meine nein, da es zwei verschiedene Schuhe sind. Aber ich bin mir nicht sicher.
Danke für Eure Hilfe.

Re: teilweise PKH, Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

Verfasst: 12.02.2013, 15:06
von Liesel
M.E. so:

1,0 VG aus 12.000,00
abzügl. 1,0 VG aus 1.300,00

Re: teilweise PKH, Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

Verfasst: 12.02.2013, 18:13
von Randfichte72
Also doch!

Re: teilweise PKH, Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

Verfasst: 12.02.2013, 19:58
von sunshine24
Um was gehts hier? Abrechnung gegenüber Mandanten? Klage wurde dann über vollen Betrag weiter geführt oder nur über Teilbetrag?

Re: teilweise PKH, Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

Verfasst: 12.02.2013, 20:11
von Randfichte72
Abrechnung mit Mdt. Lt. Urteil hat der Mdt. die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Klage wurde zusammen mit Antrag auf Bewilligung von PKH eingereicht mit der Maßgabe, dass die Klage nur durchgeführt werden soll, wenn PKH bewilligt wird. PKH ist dann für einen Wert von 1.300 Euro bewilligt worden. Wir haben dann einen SS ans Gericht gemacht im weiteren Verfahren, dass das Verfahren nur bezüglich der 1.300 Euro geführt wird (PKH-Bewilligung). Urteil lautet auf Zahlung von 300 Euro und Kosten trägt unser Mandant.

Die Klage wurde also nur über den Teilbetrag geführt.

Re: teilweise PKH, Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

Verfasst: 12.02.2013, 20:21
von sunshine24
Ok, dann schließe ich mich Liesel an.

Re: teilweise PKH, Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

Verfasst: 12.02.2013, 20:27
von Randfichte72
DAnkeschön!

Re: teilweise PKH, Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

Verfasst: 12.02.2013, 20:30
von sunshine24
Du könntest m. E. auch einfach ne Rechnung gegenüber dem Mandanten machen und ganz unten die PKH-Gebühren abziehen, die du bereits von Gericht bekommen hast.

Re: teilweise PKH, Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

Verfasst: 13.02.2013, 14:19
von Anahid
Bis zu #8 war alles in Ordnung und dann schießt Du Dich selbst ins Aus mit dem Beitrag unter #8 Sunshine.

Wenn dem Mandanten PKH bewilligt wurde, kann ich ja nicht Wahlanwaltsgebühren abrechnen und dann das abziehen, was die Staatskasse zahlt. Denn dann würdest Du ja letztendlich die kompletten Wahlanwaltsgebühren verdienen was ja nicht sein kann, wenn irgendwo eine PKH-Bewilligung im Raum steht.

Die Abrechnung von Liesel unter #2 ist richtig. Wahlanwaltsgebühren abzgl. der Anrechnung von Wahlanwaltsgebühren nach einem SW von 1.300 €.

Re: teilweise PKH, Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

Verfasst: 13.02.2013, 19:19
von sunshine24
Stimmt, du hast Recht ... ich hab das wohl verwechselt mit den Kostenfestsetzungsbeschlüssen, bei denen wir dann drunter schreiben, dass wir so und so viel von der Staatskasse bereits erhalten haben ...