Huhu Ihr Lieben!
Gibt es eine Regelung, wie hoch eine Vorschußrechnung eines RA max. ausfallen darf?
Haben hier eine Angelegenheit, da rechnen wir mit RA-Kosten i. H. v. insgesamt 6.000,00 € - als Vorschuß wird jetzt ein Betrag von 5.000,00 € gefordert.
Ist das nicht etwas hoch???
§ 9 RVG Vorschuß
Hm, wenn der Anwalt das angemessen findet, dann ist es in Ordnung.
Der Vorschuss wird ja mit den tatsächlich anfallenden Gebühren verrechnet....
wie meinst du das mit, jetzt wird 5000 € gefordert? Das ist die Rechnung, die nun ausgestellt wurde in der Sache?
Der Vorschuss wird ja mit den tatsächlich anfallenden Gebühren verrechnet....
wie meinst du das mit, jetzt wird 5000 € gefordert? Das ist die Rechnung, die nun ausgestellt wurde in der Sache?
- PeeDee
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Also in meinem schlauen Kommentar steht, dass es keine Regelung gibt, wie hoch der Vorschuss sein darf.
Der RA könnte auch die gesamten Gebühren direkt als Vorschuss verlangen.
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Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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Es muss ein angemessener Vorschuss sein. Dieser kann in der genauen Höhe der zu erwartenden RA-Gebühren verlangt werden, auch höher, aber das sollte nicht sein.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Ihr Lieben!!
Wir fanden es etwas seltsam, dass der RA jetzt einen Vorschuß von 5.000,00 Euro haben will, obwohl die ganze Sache nur ca. 6.000,00 Euro kostet.
Ich werde Euer Wissen dann jetzt mal weitergeben
Wir fanden es etwas seltsam, dass der RA jetzt einen Vorschuß von 5.000,00 Euro haben will, obwohl die ganze Sache nur ca. 6.000,00 Euro kostet.
Ich werde Euer Wissen dann jetzt mal weitergeben
Viele Grüße
ich
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- Monte
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Also wir hatten jetzt ne Sache (habe grade die Rechnung gemacht)...
Wir haben dem Mandanten ne Vorschussrechnung über 1500 € geschickt. Endbetrag lag etwas über 4000,00 €. Den Vorschuss abgezogen sind das immer noch über 3 mille, aber andersrum finde ich kann der mandant sich in euerm Fall freuen wenn er nicht mehr soviel nachzahlen muss, hahaha
Ne SCherz ich glaube, dass sollte jeder für sich entscheiden, angemessen ist immer so ne Auslegungssache.
Wir haben dem Mandanten ne Vorschussrechnung über 1500 € geschickt. Endbetrag lag etwas über 4000,00 €. Den Vorschuss abgezogen sind das immer noch über 3 mille, aber andersrum finde ich kann der mandant sich in euerm Fall freuen wenn er nicht mehr soviel nachzahlen muss, hahaha
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Wir halten das so, dass wir entweder die kompletten Kosten als Vorschuss verlangen, oder aber die bis dato angefallenen Kosten. Kommt immer auf den Mandanten an.
Wobei ... wenn man selber der Mandant ist, würde ich natürlich zweitere Variante vorziehen
LG
Anna
Wobei ... wenn man selber der Mandant ist, würde ich natürlich zweitere Variante vorziehen
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Anna-Lena .. wir verlangen z.B. im Klageverfahren manchmal die TG mit, obwohl noch gar kein Termin war, manchmal aber auch nur die bis dahin angefallenen..