§ 9 RVG Vorschuß

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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wifey
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#1

22.05.2007, 12:06

Huhu Ihr Lieben!

Gibt es eine Regelung, wie hoch eine Vorschußrechnung eines RA max. ausfallen darf?

Haben hier eine Angelegenheit, da rechnen wir mit RA-Kosten i. H. v. insgesamt 6.000,00 € - als Vorschuß wird jetzt ein Betrag von 5.000,00 € gefordert.
Ist das nicht etwas hoch???
Viele Grüße

ich
StineP

#2

22.05.2007, 12:09

Hm, wenn der Anwalt das angemessen findet, dann ist es in Ordnung.

Der Vorschuss wird ja mit den tatsächlich anfallenden Gebühren verrechnet....

wie meinst du das mit, jetzt wird 5000 € gefordert? Das ist die Rechnung, die nun ausgestellt wurde in der Sache?
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PeeDee
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#3

22.05.2007, 12:09

Also in meinem schlauen Kommentar steht, dass es keine Regelung gibt, wie hoch der Vorschuss sein darf.
Der RA könnte auch die gesamten Gebühren direkt als Vorschuss verlangen.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


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Curry
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#4

22.05.2007, 12:10

Es muss ein angemessener Vorschuss sein. Dieser kann in der genauen Höhe der zu erwartenden RA-Gebühren verlangt werden, auch höher, aber das sollte nicht sein.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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wifey
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#5

22.05.2007, 12:14

:thx Ihr Lieben!!

Wir fanden es etwas seltsam, dass der RA jetzt einen Vorschuß von 5.000,00 Euro haben will, obwohl die ganze Sache nur ca. 6.000,00 Euro kostet.

Ich werde Euer Wissen dann jetzt mal weitergeben ;-)
Viele Grüße

ich
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Monte
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#6

22.05.2007, 13:54

Also wir hatten jetzt ne Sache (habe grade die Rechnung gemacht)...
Wir haben dem Mandanten ne Vorschussrechnung über 1500 € geschickt. Endbetrag lag etwas über 4000,00 €. Den Vorschuss abgezogen sind das immer noch über 3 mille, aber andersrum finde ich kann der mandant sich in euerm Fall freuen wenn er nicht mehr soviel nachzahlen muss, hahaha
Ne SCherz ich glaube, dass sollte jeder für sich entscheiden, angemessen ist immer so ne Auslegungssache.
:pc
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wifey
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#7

22.05.2007, 16:31

@Monte: nur zur Info, wir sind der Mandant :mrgreen:

und wir halten es nicht für angemessen .... aber das ist ne andere Sache
Viele Grüße

ich
Anna-Lena
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#8

22.05.2007, 19:18

Wir halten das so, dass wir entweder die kompletten Kosten als Vorschuss verlangen, oder aber die bis dato angefallenen Kosten. Kommt immer auf den Mandanten an.

Wobei ... wenn man selber der Mandant ist, würde ich natürlich zweitere Variante vorziehen ;)

LG
Anna
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Pepsi
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#9

22.05.2007, 19:28

Anna-Lena :zustimm.. wir verlangen z.B. im Klageverfahren manchmal die TG mit, obwohl noch gar kein Termin war, manchmal aber auch nur die bis dahin angefallenen..
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