Beratung, Mandant ist Verbraucher + Unternehmerin

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Lunata
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#1

08.02.2013, 13:23

Hallo,

ich habe hier folgendes Problem.
Muss eine Beratung abrechnen bezüglich eines Verkerhsunfalls (einige Gespräche wurden geführt).

Unsere Mandantin ist GLEICHZEITIG Verbraucherin (Schmerzensgeld) als auch Unternehmerin (Dienstfahrzeug etc. GW liegt hier bei mind. 50.000 €).

Wie rechne ich hier richtiger Weise ab?
Kann ich splitten Verbraucher-Beratung und Unternehmerberatung?
Eigentlich sind es ja auch zwei unterschiedliche Mandanten, also 1x die Verbraucherin an und für sich und zum anderen die Unternehmerin.

Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten.
Zweite Chefin
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#2

10.02.2013, 21:49

Du kannst hier zwei Rechnungen machen für zwei Mandanten, einmal Frau Emma Peel mit Märchensteuer, einmal Emma Peel GmbH ohne Märchensteuer, jeweils die entsprechenden Streitwerte.
Kurze Frage: Warum habt Ihr nur beraten ? Ist die Mandantin Verursacherin des Unfalles ?
RAService
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#3

11.02.2013, 09:48

Wieso ohne Umsatzsteuer!?
Der Mandant erhält immer eine RE mit Steuer!
Schließlich erbringt der RA die steuerrelevante Leistung dem Mandaten gegenüber
Zweite Chefin
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#4

11.02.2013, 10:24

Stimmt natürlich, ich hab schief gedacht, beide Rechnungen sehen gleich aus, Nettogebühren, Nebensachen, MwSt. Eine geht an die Priatadresse, eine an die Betriebesadresse.
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