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T-Gebühr bei Teil-AU im schriftlichen Verfahren und UB

Verfasst: 07.02.2013, 14:08
von julinda
Hallo Ihr!

Da ich nicht so oft mit Kostensachen konfrontiert werde, hoffe ich Ihr könntmir weiterhelfen :oops:

1. Klage über 10.000 €

2. Teilanerkenntnis über 8.000 € (Teil-AU ergeht)

3. Beauftragung eines Unterbevollmächtigten betreffend Terminswahrnehmung (Verhandlung über Rest)

4. Schlussurteil nach mündlicher Verhandlung


ME sind entstanden,

für den HB: 1,3 Verf. aus 10.000 € und 1,2 Terminsgeb. für Teil-AU aus 8.000 €

für den UB: 0,65 Verf. und 1,2 Terminsgeb. aus 2.000 €

Seht Ihr das genauso? Achso: Das Gericht hat den Streitwert im Schlußurteil uneingeschränkt auf 10.000 € festgesetzt; das ist mE doch falsch, oder?

Vielen lieben Dank euch :thx

Re: T-Gebühr bei Teil-AU im schriftlichen Verfahren und UB

Verfasst: 13.02.2013, 09:08
von Anahid
Die Streitwertfestsetzung ist m.E. auch falsch. Wenn das Anerkenntnis vor dem Termin stattgefunden hat, hätte der Streitwert gesplittet werden müssen.

Deine Abrechnung ansonsten ist o.k. Kann da keinen Fehler entdecken.