T-Gebühr bei Teil-AU im schriftlichen Verfahren und UB

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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julinda
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#1

07.02.2013, 14:08

Hallo Ihr!

Da ich nicht so oft mit Kostensachen konfrontiert werde, hoffe ich Ihr könntmir weiterhelfen :oops:

1. Klage über 10.000 €

2. Teilanerkenntnis über 8.000 € (Teil-AU ergeht)

3. Beauftragung eines Unterbevollmächtigten betreffend Terminswahrnehmung (Verhandlung über Rest)

4. Schlussurteil nach mündlicher Verhandlung


ME sind entstanden,

für den HB: 1,3 Verf. aus 10.000 € und 1,2 Terminsgeb. für Teil-AU aus 8.000 €

für den UB: 0,65 Verf. und 1,2 Terminsgeb. aus 2.000 €

Seht Ihr das genauso? Achso: Das Gericht hat den Streitwert im Schlußurteil uneingeschränkt auf 10.000 € festgesetzt; das ist mE doch falsch, oder?

Vielen lieben Dank euch :thx
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

13.02.2013, 09:08

Die Streitwertfestsetzung ist m.E. auch falsch. Wenn das Anerkenntnis vor dem Termin stattgefunden hat, hätte der Streitwert gesplittet werden müssen.

Deine Abrechnung ansonsten ist o.k. Kann da keinen Fehler entdecken.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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