Hallo Ihr!
Da ich nicht so oft mit Kostensachen konfrontiert werde, hoffe ich Ihr könntmir weiterhelfen
1. Klage über 10.000 €
2. Teilanerkenntnis über 8.000 € (Teil-AU ergeht)
3. Beauftragung eines Unterbevollmächtigten betreffend Terminswahrnehmung (Verhandlung über Rest)
4. Schlussurteil nach mündlicher Verhandlung
ME sind entstanden,
für den HB: 1,3 Verf. aus 10.000 € und 1,2 Terminsgeb. für Teil-AU aus 8.000 €
für den UB: 0,65 Verf. und 1,2 Terminsgeb. aus 2.000 €
Seht Ihr das genauso? Achso: Das Gericht hat den Streitwert im Schlußurteil uneingeschränkt auf 10.000 € festgesetzt; das ist mE doch falsch, oder?
Vielen lieben Dank euch
T-Gebühr bei Teil-AU im schriftlichen Verfahren und UB
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 22.02.2011, 10:41
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Die Streitwertfestsetzung ist m.E. auch falsch. Wenn das Anerkenntnis vor dem Termin stattgefunden hat, hätte der Streitwert gesplittet werden müssen.
Deine Abrechnung ansonsten ist o.k. Kann da keinen Fehler entdecken.
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Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.