Gebührentabellen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Mondschein
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#1

03.02.2013, 00:12

Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche einer guten Gebührentabelle, für RAe, No.

Kann mir jemand welche empfehlen, ich habe nur die GEbührentabelle vom Bundesanzeiger-Verlag allerdings 5. Auflage (2004). Diese finde ich eigentlich ganz gut, sie ist nur einwenig überholt. Vielleicht habt Ihr ja ein paar gute Buchtipps für mich.

Ferner wollte ich mir Gesetze zulegen, welche würdt Ihr mir empfehlen, ich schwanke zwischen den Schönfelder (gebunden) oder die NomosGesetze (Zivilrecht).
Danke schon mal im Vorraus.

LG Mondschein
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Lämmchen
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#2

03.02.2013, 09:50

Wir haben eine Gebührentabelle von Soldan. Die finde ich wirklich gut. Ansonsten arbeiten wir mit dem Schönfelder. Allerdings würde ich mir keine gebundene Ausgabe holen. Dafür ändert sich doch viel zu häufig etwas.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Pitt
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#3

04.02.2013, 09:36

Für die RA-Gebühren benutze ich die Gesamtkostentabelle vom Deutschen Anwaltverlag. Eine neue lege ich mir erst zu, wenn zum 01.07. die Gebührentabellen wieder geändert werden. Zum Thema Gesetzestexte kann ich mich meiner Vorrednerin nur anschließen, den Schönfelder nicht als gebundene Ausgabe zu kaufen. Den Fehler habe ich einmal gemacht, denn im Grunde genommen ist der schon überholt, wenn er über die Ladentheke gereicht wird. Im Büroalltag brauche ich eigentlich nur die ZPO regelmäßig und da reicht mir die Ausgabe vom Beck-Verlag für knapp 9,00 €. Wenn ich mal einen BGB-§ oder InsO-§ nachschlagen muss, gucke ich auf der Homepage des BMJ und die Gerichtsvollziehergeschäftsanweisung habe ich im ZV-Kommentar vom Nomos-Verlag mit drin.
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#4

04.02.2013, 10:22

Meine Gebührentabelle ist von Dreske&Krüger, damit komme ich gut klar und habe auch Notarkosten dabei.
Als Gesetzestext nutze ich den Nomos, Zivilrecht. Einen neuen hole ich mir etwa alle zwei Jahre, da wir ZPO und BGB Kommentar und Schönfelder in der Kanzlei regelmäßig aktualisiert bekommen. Der nächste Nomos ist im kommenden Herbst fällig.
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Dany1981
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#5

04.02.2013, 10:29

Also meine Gebührentabelle ist von Schmeckenbecher.
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
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#6

05.02.2013, 10:30

Wir haben die Schwarzwälder Gebührentabelle. Die enthält diverse Gebührensätze + Auslagen + Steuer. MB-Gerichtskosten, 1,0- und 3,0-Gerichtskosten, die Summe ergibt die BerufungsGK. Anrechnungsbeträge habe ich mir selbst dazugeschrieben. Pauschale angemessene Honorarvorschüsse lassen sich auch gut ablesen, ohne gleich eine Rechnung machen zu müssen.
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#7

05.02.2013, 10:30

Wir haben die Schwarzwälder Gebührentabelle. Die enthält diverse Gebührensätze + Auslagen + Steuer. MB-Gerichtskosten, 1,0- und 3,0-Gerichtskosten, die Summe ergibt die BerufungsGK. Anrechnungsbeträge habe ich mir selbst dazugeschrieben. Pauschale angemessene Honorarvorschüsse lassen sich auch gut ablesen, ohne gleich eine Rechnung machen zu müssen.
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#8

05.02.2013, 12:36

Wir haben die Kostentafeln vom Deutschen Anwaltverlag ... da ist sowohl für RA als auch für No was drin.

Was den Gesetzestext angeht: Unsere RAe arbeiten alle mit dem Schönfelder. Ich hatte mir damals fürs Lernen den Nomos (Zivilrecht) gekauft, weil mir der Schönfelder einfach zu teuer war. Der Schönfelder hat halt den Vorteil, dass da mehr Gesetze drin sind als im Nomos.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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Adora Belle
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#9

05.02.2013, 14:03

Ich hab ne Schwarzwälder Tabelle hier und wart sehnsüchtig darauf, dass eine neue rauskommt. Muss ja dann wohl spätestens, wenn im Sommer das neue Gebührenrecht durch sein sollte.

Gesetzestexte würd ich mir gar nicht mehr kaufen, wenn ich man sie nicht grad für Klausuren oder sowas braucht. Schönfelder einsortieren ist die Höchststrafe, und ich hab allemal schneller im Internet geschaut als ein Buch aufgeschlagen. Wer eh den ganzen Tag am Rechner sitzt, für den sind Gesetzessammlungen m.E. überflüssig.
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#10

05.02.2013, 15:46

Adora Belle hat geschrieben:Schönfelder einsortieren ist die Höchststrafe...
Aber sowas von :zustimm
Ich habe den schon seit Jahrzehnten nicht mehr... :mrgreen:
~ Grüßle ~
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