KFB §11 RVG da, Mdt Beschwerde eingelegt-angeblich vejährt
Verfasst: 01.02.2013, 10:48
Hallo zusammen,
es gibt zwar viele Themen zum KFA nach § 11, aber so recht konnte ich meine vorliegende Akte damit nicht bearbeiten. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Arbeitsrechtliche Sache, Vergleich wurde im Juli 2009 vor dem ArbG geschlossen.
Mdt hatte PKH bewilligt bekommen, 2010 wurde PKH aufgehoben da sie nicht sämtliche Unterlagen zur Überprüfung eingereicht hatte.
Da die Akte versehentlich hier liegen geblieben ist und ich sie dieses Jahr in die Hand bekommen habe, rechnete ich unsere Regelvergütung (abzgl. bezahlter PKH Gebühren ) gegenüber unserer Mandantin ab und forderte sie zur Zahlung auf. Sie zahlte nicht. Nach einer Mahnung war sie dann doch einverstanden zu zahlen, zahlte jedoch wieder nicht. Nach Anruf des Anwalts wollte sie dann doch Raten zahlen, was sie wieder nicht tat.
Ich habe deswegen Ende letzten Jahres einen KFA gegen sie gestellt und gestern den KFB bekommen. In der heutigen Post finde ich nun eine Beschwerde von ihr gegen diesen Beschluss mit der Begründung: verjährt.
Das Gericht meint nun der Beschwerde abhelfen zu wollen, da ein nichtgebührenrechtlicher Einwand erhoben wird. Ich weiß das zumindest in der Stellungnahme dies so möglich ist, aber auch in der Beschwerde? Sie hatte 2 Wochen Zeit dem Gericht zu schreiben und hat sich nicht darum gekümmert.
Gibt es eine Möglichkeit dem entgegenzutreten? Ich hab hier leider keinen Zugriff auf Rechtssprechungen.
Desweiteren hab ich das Problem ob die Sache tatsächlich verjährt ist, wenn der Beschluss aufgehoben wird. Der Vergleich wurde zwar 2009 abgeschlossen, jedoch haben wir dem Gericht 2010 mehrfach geschrieben und zumindest die Erklärung von ihr zugeschickt. Die Anlagen kamen nie und wurden von ihr auch nicht dem Gericht zugeschickt.
Kann ich damit eine eventuelle Verjährung abwehren? Zumindest kann ich das Telefonat bezeugen in dem sie gesagt hat sie zahlt Raten..
Liebe Grüße
es gibt zwar viele Themen zum KFA nach § 11, aber so recht konnte ich meine vorliegende Akte damit nicht bearbeiten. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Arbeitsrechtliche Sache, Vergleich wurde im Juli 2009 vor dem ArbG geschlossen.
Mdt hatte PKH bewilligt bekommen, 2010 wurde PKH aufgehoben da sie nicht sämtliche Unterlagen zur Überprüfung eingereicht hatte.
Da die Akte versehentlich hier liegen geblieben ist und ich sie dieses Jahr in die Hand bekommen habe, rechnete ich unsere Regelvergütung (abzgl. bezahlter PKH Gebühren ) gegenüber unserer Mandantin ab und forderte sie zur Zahlung auf. Sie zahlte nicht. Nach einer Mahnung war sie dann doch einverstanden zu zahlen, zahlte jedoch wieder nicht. Nach Anruf des Anwalts wollte sie dann doch Raten zahlen, was sie wieder nicht tat.
Ich habe deswegen Ende letzten Jahres einen KFA gegen sie gestellt und gestern den KFB bekommen. In der heutigen Post finde ich nun eine Beschwerde von ihr gegen diesen Beschluss mit der Begründung: verjährt.
Das Gericht meint nun der Beschwerde abhelfen zu wollen, da ein nichtgebührenrechtlicher Einwand erhoben wird. Ich weiß das zumindest in der Stellungnahme dies so möglich ist, aber auch in der Beschwerde? Sie hatte 2 Wochen Zeit dem Gericht zu schreiben und hat sich nicht darum gekümmert.
Gibt es eine Möglichkeit dem entgegenzutreten? Ich hab hier leider keinen Zugriff auf Rechtssprechungen.
Desweiteren hab ich das Problem ob die Sache tatsächlich verjährt ist, wenn der Beschluss aufgehoben wird. Der Vergleich wurde zwar 2009 abgeschlossen, jedoch haben wir dem Gericht 2010 mehrfach geschrieben und zumindest die Erklärung von ihr zugeschickt. Die Anlagen kamen nie und wurden von ihr auch nicht dem Gericht zugeschickt.
Kann ich damit eine eventuelle Verjährung abwehren? Zumindest kann ich das Telefonat bezeugen in dem sie gesagt hat sie zahlt Raten..
Liebe Grüße