Wo rechne ich die Kosten des Schlichtungsverfahrens ab?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Rumpelstilzchen
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#1

31.01.2013, 11:18

Hallo,

ich habe hier eine Akte in der wir Beratungshilfe UND Prozesskostenhilfe bekommen haben.

Unsere Mandantin ist die Antragsgegnerin im Schlichtungsverfahren und Beklagte im streitigen Verfahren.

Rechne ich nun die Kosten des Schlichtungsverfahrens im Rahmen der Beratungshilfe oder der Prozesskostenhilfe ab?

Danke schon mal
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Anahid
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#2

31.01.2013, 11:33

Schlichtungsverfahren ist ja eine außergerichtliche Angelegenheit. Darum ist das m.E. über die Beratungshilfe abzurechnen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Nimju
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#3

31.01.2013, 17:32

Ja, meine ich auch. :zustimm
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