Strafverfahren 1. Instanz vor LG & AG - Abrechnung???
Verfasst: 30.01.2013, 09:33
Huhuuu =)
Ich hab hier eine Strafakte, die ich abrechnen soll, aber ich hatte leider noch nie diese Konstellation und hoffe, ihr könnt mir helfen
Folgender Sachverhalt:
StA hat Anklage vorm LG (große Strafkammer) erhoben. Wir wurden vom LG auch beigeordnet. Einen Monat später hat das LG einen Beschluss erlassen, wonach die Anklage der StA unter Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem AG (Schöffengericht) zur HV zugelassen wurde. Das Verfahren wurde sozusagen an das AG abgegeben und vor dem AG erfolgte nun auch die Hauptverhandlung.
Meine Frage nun: Was für eine Verfahrensgebühr rechne ich ggü. der JK ab?
Nehme ich die Verfahrensgebühr Nr. 4112 VV, weil sie höher ist als die der Nr. 4106 VV, oder rechne ich beide Verfahrensgebühren ab und nehme eine Art Anrechnung vor (wobei ich hierbei nicht weiß, wie das geht)?
Eine Kollegin sagte mir, ich solle einfach mal beide Verfahrensgebühren ohne jedwede Anrechnung ansetzen und die JK wird schon kürzen, wenn was falsch ist. Aber ich möchte es eigentlich schon vorher gerne richtig machen und auch verstehen
Meine nächste Frage ist dann: Wo rechne ich ab?
Schicke ich die Rechnung ans LG, weil die beigeordnet hatten oder an das AG, weil das Verfahren schlussendlich dort anhängig war bzw. ist? Dazu sei noch gesagt, dass es einen Änderungsbeschluss o.Ä. hinsichtlich der Beiordnung nicht gab.
Ich danke schon mal für eure Antworten und hoffe, ihr könnt mich "erleuchten"
Ich hab hier eine Strafakte, die ich abrechnen soll, aber ich hatte leider noch nie diese Konstellation und hoffe, ihr könnt mir helfen
Folgender Sachverhalt:
StA hat Anklage vorm LG (große Strafkammer) erhoben. Wir wurden vom LG auch beigeordnet. Einen Monat später hat das LG einen Beschluss erlassen, wonach die Anklage der StA unter Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem AG (Schöffengericht) zur HV zugelassen wurde. Das Verfahren wurde sozusagen an das AG abgegeben und vor dem AG erfolgte nun auch die Hauptverhandlung.
Meine Frage nun: Was für eine Verfahrensgebühr rechne ich ggü. der JK ab?
Nehme ich die Verfahrensgebühr Nr. 4112 VV, weil sie höher ist als die der Nr. 4106 VV, oder rechne ich beide Verfahrensgebühren ab und nehme eine Art Anrechnung vor (wobei ich hierbei nicht weiß, wie das geht)?
Eine Kollegin sagte mir, ich solle einfach mal beide Verfahrensgebühren ohne jedwede Anrechnung ansetzen und die JK wird schon kürzen, wenn was falsch ist. Aber ich möchte es eigentlich schon vorher gerne richtig machen und auch verstehen
Meine nächste Frage ist dann: Wo rechne ich ab?
Schicke ich die Rechnung ans LG, weil die beigeordnet hatten oder an das AG, weil das Verfahren schlussendlich dort anhängig war bzw. ist? Dazu sei noch gesagt, dass es einen Änderungsbeschluss o.Ä. hinsichtlich der Beiordnung nicht gab.
Ich danke schon mal für eure Antworten und hoffe, ihr könnt mich "erleuchten"