Seite 1 von 2

Wo geht KFA hin und Erhöhungsgebühr ??

Verfasst: 28.01.2013, 14:58
von cadycat
Hallo ihr Lieben,

wichtige Frage:

Ich muss einen KFA für 2 Instanzen machen. LG und OLG...

Wo geht der KFA jetzt hin? nur an das OLG oder an beide Gerichte?

Und ich habe drei Beteiligte. Dann nehme ich auch eine Erhöhung von 0,6. Nehme ich die sowohl in der 1. also auch in der 2. Instanz?

Ich würde sagen KFA geht an OLG für beide Instanzen und Erhöhung auch 2x sowohl 1. als auch 2. Instanz ??

Was sagt ihr ?

Re: Wo geht KFA hin und Erhöhungsgebühr ??

Verfasst: 28.01.2013, 15:05
von nephele
Wo geht der KFA jetzt hin? nur an das OLG oder an beide Gerichte?
§ 103 Abs. 2 S. 1 ZPO

Re: Wo geht KFA hin und Erhöhungsgebühr ??

Verfasst: 28.01.2013, 15:08
von cadycat
Danke für die schnelle Antwort.

Also an das LG für beide Instanzen. Und wie sieht es mit der Erhöhungsgebühr aus ?

Re: Wo geht KFA hin und Erhöhungsgebühr ??

Verfasst: 28.01.2013, 15:30
von Geniesserin
Ich vermute mal, du schreibst von 3 Klägern bzw. Beklagten, richtig?
Kommt darauf an, ob ihr alle drei Beteiligte in beiden Instanzen vertreten habt.

Re: Wo geht KFA hin und Erhöhungsgebühr ??

Verfasst: 28.01.2013, 15:41
von cadycat
Ja sorry, doof formuliert. 3 Mandanten also 3 Beklagte. Sowohl 1 als auch 2 instanz

Re: Wo geht KFA hin und Erhöhungsgebühr ??

Verfasst: 28.01.2013, 15:41
von cadycat
Also ich hab eine GmbH & Co. KG, dann GmbH und Geschäftsführer. sind ja 3 Beklagte

Re: Wo geht KFA hin und Erhöhungsgebühr ??

Verfasst: 28.01.2013, 15:53
von Liesel
Ich gehe mal davon aus, daß die GmbH und der GF jeweils die Vertretungsberechtigten ist. Damit hast du nur 1 Auftraggeber.

Re: Wo geht KFA hin und Erhöhungsgebühr ??

Verfasst: 28.01.2013, 16:00
von cadycat
Ne alle drei wurden einzeln verklagt. Und wir haben alle drei auch einzeln vertreten. Also 3 oder ?

Re: Wo geht KFA hin und Erhöhungsgebühr ??

Verfasst: 28.01.2013, 16:02
von cadycat
und alle drei auch sowohl in der 1. als auch in der 2. instanz vertreten

Re: Wo geht KFA hin und Erhöhungsgebühr ??

Verfasst: 28.01.2013, 16:19
von Geniesserin
Wenn alle drei einzeln verklagt wurden und ihr auch alle drei in beiden Instanzen vertreten habt, dann die Erhöhungsgebühr von 0,6 jeweils in 1. und 2. Instanz.
Handelte es sich um gesamtschuldnerische Ansprüche oder waren es einzelne Forderungen gegen die Beklagten? Sagt der Streitwertbeschluss dazu was?