Wo geht KFA hin und Erhöhungsgebühr ??

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
cadycat
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#1

28.01.2013, 14:58

Hallo ihr Lieben,

wichtige Frage:

Ich muss einen KFA für 2 Instanzen machen. LG und OLG...

Wo geht der KFA jetzt hin? nur an das OLG oder an beide Gerichte?

Und ich habe drei Beteiligte. Dann nehme ich auch eine Erhöhung von 0,6. Nehme ich die sowohl in der 1. also auch in der 2. Instanz?

Ich würde sagen KFA geht an OLG für beide Instanzen und Erhöhung auch 2x sowohl 1. als auch 2. Instanz ??

Was sagt ihr ?
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nephele
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#2

28.01.2013, 15:05

Wo geht der KFA jetzt hin? nur an das OLG oder an beide Gerichte?
§ 103 Abs. 2 S. 1 ZPO
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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#3

28.01.2013, 15:08

Danke für die schnelle Antwort.

Also an das LG für beide Instanzen. Und wie sieht es mit der Erhöhungsgebühr aus ?
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#4

28.01.2013, 15:30

Ich vermute mal, du schreibst von 3 Klägern bzw. Beklagten, richtig?
Kommt darauf an, ob ihr alle drei Beteiligte in beiden Instanzen vertreten habt.
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#5

28.01.2013, 15:41

Ja sorry, doof formuliert. 3 Mandanten also 3 Beklagte. Sowohl 1 als auch 2 instanz
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#6

28.01.2013, 15:41

Also ich hab eine GmbH & Co. KG, dann GmbH und Geschäftsführer. sind ja 3 Beklagte
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Liesel
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#7

28.01.2013, 15:53

Ich gehe mal davon aus, daß die GmbH und der GF jeweils die Vertretungsberechtigten ist. Damit hast du nur 1 Auftraggeber.
LEBE DEN MOMENT

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#8

28.01.2013, 16:00

Ne alle drei wurden einzeln verklagt. Und wir haben alle drei auch einzeln vertreten. Also 3 oder ?
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#9

28.01.2013, 16:02

und alle drei auch sowohl in der 1. als auch in der 2. instanz vertreten
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#10

28.01.2013, 16:19

Wenn alle drei einzeln verklagt wurden und ihr auch alle drei in beiden Instanzen vertreten habt, dann die Erhöhungsgebühr von 0,6 jeweils in 1. und 2. Instanz.
Handelte es sich um gesamtschuldnerische Ansprüche oder waren es einzelne Forderungen gegen die Beklagten? Sagt der Streitwertbeschluss dazu was?
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