Kostenfestsetzung Gegenseite Versicherung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Schnatterlisa
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#1

24.01.2013, 10:46

Hallo,

ich habe einen Kostenfestsetzungsantrag der Gegenseite auf dem Tisch. Wir waren Kläger und haben verloren.

Die Gegenseite ist eine Versicherung (weit weg der Sitz) und hat sich einen Anwalt genommen nicht am Gerichtsstand des Gerichts (150 km weit weg).

Der gegn. Ra will jetzt Kosten:

5 Termine jeweils 150 km
Ablichtungen für Gerichtsakten
Übersendungspaushale f. Ermittlungsakte
5 x Parkgebühren

Wenn mich nicht alles täuscht, kann er die Ablichtungen und Pauschale und Parkgebühren nicht festsetzen lassen. Die muss doch sein Mdt. tragen. Oder bin ich falsch?

Hätte die Vers. sich nicht einen RA am Gerichtsort nehmen müssen?

Vielen Dank für eure Hilfe.
juni
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#2

24.01.2013, 21:58

Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld, wenn eine Versicherung die Gegenseite war, hab ich schon öfter moniert mit der Begründung, dass die Versicherung ebenso gut einen RA "bei uns", also der Stadt, in der der Termin stattfand, hätte beauftragen können und Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld deshalb nicht festzusetzen sind. - Also kein Abwesenheitsgeld, keine Fahrtkosten und somit auch keine Kosten für's Parkhaus -

Meinst du jetzt wirklich Ablichtungen für Gerichtsakten, oder meinst du aus den Gerichtsakten....weil du ja auch die Übersendungspauschale anführst? Wenn aus den Gerichtsakten, dann kämen die Kopierkosten - also Aktenauszug - in den KfA mit rein. Ebenso die Übersendungspauschale.
Schnatterlisa
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#3

25.01.2013, 14:02

hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Ja er hat Ablichtungen aus der Akte und die Akte selbst sich übersenden lassen. Aber ich habe alles moniert nach § 91 ZPO. Mal sehen was daraus wird.

lg
Centira
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#4

28.01.2013, 14:32

Hat die Versicherung eine eigene Rechtsabteilung? Ist der Antrag des RA begründet (warum er Fahrtkosten nimmt etc.)?
Versicherung hat doch auch das Recht sich einen Anwalt an ihrem Geschäftssitz zu nehmen und diese RAe am Geschäftssitz hätten dann einen UBV beauftragt (wenn die Reisekosten teurer gewesen wären), da die ja nur die 150 km abgerechnet haben ist das sogar evtl. günstiger.
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