Abrechnung Verkehrsunfall außergerichtlich und KLageauftrag

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Luisa123456
Forenfachkraft
Beiträge: 243
Registriert: 22.05.2007, 19:38

#1

23.01.2013, 19:05

Hallo Zusammen,

wir sollten - zunächst - außergerichtlich einen Verkehrsunfall regulieren. Die Versicherung hat dann ca. 20.000,00 Euro außergerichtlich bezahlt, ca. 100.000,00 Euro nicht. Ich habe außergerichtlich eine 2,0 Geschäftsgebühr aus Euro 20.000,00 abgerechnet, die von der Versicherung auch so bezahlt wurde. Mandant erteilte uns sodann Klageauftrag über die restlichen 100.000,00 Euro. Als die KLage im Entwurf gefertigt war, hat es sich Mandant nochmals überlegt und gebeten, dass wir Versicherung nochmals anschreiben. Habe wir auch gemacht unter Mitteilung, dass Klageauftrag erteilt worden ist. Daraufhin wurde außergerichtlich Vergleich geschlossen, dass Versicherung noch Euro 25.000,00 zahlt.

So nun habe ich eine weitere Rechnung erstellt aus einem Wert von Euro 100.000,00 eine 0,8 Gebühr Nr. 3101 + 1,5 Einigungsgebühr ohne irgendeine Anrechnung. Versicherung will nun lediglich eine 2,0 Gebühr aus reguliertem Betrag bezahlen und eine 1,5 Einigungsgebühr aus Euro 25.000,00.

Es ist ganz klar, dass außergerichtlich Versicherung aus reguliertem BEtrag die Kosten bezahlt, habe aber nirgendwo etwas dazu gefunden, aus welchem Wert die Gebühren berechnet werden, wenn Klageauftrag erteilt worden ist.

Weiß irgendwer etwas zum Wert oder wie würdet ihr die Sache abrechnen? Mir geht es nur um die Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung.
Wer stets in den Spuren anderer tritt kann nicht überholen!
Benutzeravatar
sunshine24
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3858
Registriert: 08.06.2007, 11:33
Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Baden-Württemberg

#2

23.01.2013, 19:20

Die Versicherung zahlt immer nur die RA-Gebühren aus dem Wert, den die auch gezahlt hat, deswegen kannste auch keine 0,8 VG aus den € 100.000,00 nehmen, wenn nur aus € 25.000,00 (weitere Regulierung) - meine Meinung.

Edit:

Mit einer 2,0 GG aus 45.000,00 € biste übrigens besser dran als mit einer 2,0 GG aus € 20.000,00 und einer 0,8 VG aus € 25.000,00.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#3

23.01.2013, 20:01

Die Versicherung zahlt immer nur die RA-Gebühren aus dem Wert, den die auch gezahlt hat, deswegen kannste auch keine 0,8 VG aus den € 100.000,00 nehmen, wenn nur aus € 25.000,00 (weitere Regulierung) - meine Meinung.
Grundsätzlich richtig, aber das gilt doch nur, wenn sie auch freiwillig außergerichtlich reguliert. Wenn ich Klageauftrag habe und sie dann doch noch zahlt, hätte ich auch die 0,8 nach dem Klagewert zugerechnet.
Wir hätten aber wahrscheinlich nicht geschrieben, sondern angerufen und so noch die Terminsgebühr verdient. :pfeif
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Benutzeravatar
sunshine24
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3858
Registriert: 08.06.2007, 11:33
Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Baden-Württemberg

#4

23.01.2013, 20:04

Pepples hat geschrieben:
Die Versicherung zahlt immer nur die RA-Gebühren aus dem Wert, den die auch gezahlt hat, deswegen kannste auch keine 0,8 VG aus den € 100.000,00 nehmen, wenn nur aus € 25.000,00 (weitere Regulierung) - meine Meinung.
Grundsätzlich richtig, aber das gilt doch nur, wenn sie auch freiwillig außergerichtlich reguliert. Wenn ich Klageauftrag habe und sie dann doch noch zahlt, hätte ich auch die 0,8 nach dem Klagewert zugerechnet.
Da haste natürlich nicht Unrecht ... :pfeif
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Luisa123456
Forenfachkraft
Beiträge: 243
Registriert: 22.05.2007, 19:38

#5

23.01.2013, 22:08

@peppels: Deiner Meinung bin ich auch, nur finde ich im Kommentar eben nichts. Weiß irgendwer ne Fundstelle oder hat ein "Abrechnungsbuch Versicherungen" in dem Fundstelle steht.
Wer stets in den Spuren anderer tritt kann nicht überholen!
Antworten